„Der Deutsche Pflegerat begrüßt die Verabschiedung des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes. Im Gesetzgebungsverfahren wurden wichtige Vorschläge des Rats aufgegriffen. Es wurde deutlich nachgebessert. Die PPR 2.0 ist nun eindeutig im Gesetz geregelt. Das Thema Personalbedarfsermittlung kann jetzt in die richtige Richtung gehen. Das ist ein gutes Zeichen für die beruflich Pflegenden.
Neben der PPR 2.0 für Erwachsene und Kinder wird zudem auch ein System für die Intensivstationen erprobt. Die Federführung für die Beauftragung liegt hierfür richtigerweise beim Bundesgesundheitsministerium. Richtig ist auch, dass Krankenhäuser mit einem Entlastungstarifvertrag die PPR 2.0 anzuwenden haben.
Die nun festgeschriebene wissenschaftliche Weiterentwicklung der Personalbemessung greift auf die Forderung des Deutschen Pflegerats zurück. Damit wird die PPR 2.0 der Ausgangspunkt der Personalbedarfsermittlung im Krankenhaus. Konkretisiert für die Weiterentwicklung werden die Themen Qualifikationsmix, Digitalisierung und auch die Personalbemessung in Notaufnahmen. Das folgt dem Anliegen des Rats und wird zu einer zukunftsweisenden Ausrichtung der PPR 2.0 führen.
Entscheidend ist nun die Rechtsverordnung zu einem Pflegepersonalbemessungsinstrument des Bundesgesundheitsministeriums. Diese Verordnung muss im Sinne der beruflich Pflegenden erlassen werden und die PPR 2.0 als starkes Instrument implementieren. Der Deutsche Pflegerat muss bei der Ausgestaltung der Rechtsverordnung intensiv einbezogen werden.
Das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz ist nun auf einem guten Weg, die Arbeitsbedingungen der beruflich Pflegenden zu verbessern. Der Deutsche Pflegerat wird wachsam seinen weiteren Verlauf verfolgen. Denn nach wie vor sind viele Entscheidungen in die Zukunft verschoben und zudem seitens des Bundesfinanzministeriums wie auch des Bundesrates zustimmungspflichtig.“
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.
Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
Deutscher Pflegerat e.V. – DPR
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