Jobs unbesetzt und trotzdem keine Chance!

Arbeits- und Fachkräfte fehlen im ganzen Land. Trotzdem stellen 40.000 Unternehmen keine Menschen mit Behinderung ein Daher müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen sozialen und inklusiven Arbeitsmarkt dringend auf den Weg gebracht werden. Die jetzt vorgesehene Erhöhung der Ausgleichsabgabe kann nur ein erster Schritt sein. „Menschen mit Behinderung müssen die Möglichkeiten haben, dort zu arbeiten, wo auch andere arbeiten – und auch dort ihre Unterstützung bekommen. Und es braucht mehr Unternehmen, die Menschen mit Behinderung beschäftigen. Das sind Voraussetzungen für einen inklusiven Arbeitsmarkt.“, sagt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D..

Für einen sozialen und inklusiven Arbeitsmarkt sind aber dringend weitere Reformen erforderlich. In ihrem Positionspapier zur Teilhabe am Arbeitsleben fordert die Lebenshilfe: Menschen mit Behinderung, die derzeit in Werkstätten arbeiten, müssen von ihrer Arbeit leben können und unabhängig von Grundsicherung sein, sie müssen Unterstützung bei der Arbeit an jedem Arbeitsplatz erhalten können und ihre Bildung und Ausbildung müssen gestärkt werden.

Dazu sagt Bundesvorstandsmitglied Ramona Günther, die mit einer Behinderung lebt: „Wir geben in der Werkstatt unser Bestes und leisten ganze Arbeit. Dafür wollen wir einen anständigen Lohn und keine Bittsteller beim Amt mehr sein.“

Der seit dem 24. November 2022 vorliegende Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts aus dem Bundessozialministerium entspricht diesen Anforderungen noch lange nicht. Er kann nur der Start eines umfassenden Reformpaketes sein. Die Koalition muss 2023 eine weitreichende Reform der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen auf den Weg bringen. Nur so kann sie ihren Auftrag aus dem Koalitionsvertrag „Schaffung eines inklusiven Arbeitsmarktes“ und nicht zuletzt die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention erfüllen.

Das Positionspapier der Lebenshilfe finden Sie hier: Auf dem Weg zu inklusiver Arbeit und gerechter Entlohnung für Menschen mit geistiger Behinderung.

Über den Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.

Seit ihrer Gründung im Jahr 1958 steht die Lebenshilfe für Teilhabe statt Ausgrenzung, für Offenheit und Vielfalt. Als Selbsthilfevereinigung, Eltern- und Fachverband unterstützt sie Menschen mit verschiedenen Behinderungen und ihre Familien. Vor allem setzt sich die Lebenshilfe für Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung ein. Menschen mit schwerer und mehrfacher Behinderung sind der Lebenshilfe besonders wichtig. In fast 500 Orts- und Kreisvereinigungen sowie 16 Landesverbänden sind rund 120.000 Mitglieder aktiv. Bundesvereinigung und Landesverbände vertreten überregional die Interessen von Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen. Mehr Informationen im Internet auf: www.lebenshilfe.de

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