Tarifrunde 2023: Für knapp 11 Millionen Beschäftigte laufen Vergütungstarifverträge aus – Die Kündigungstermine

Nachdem mit der Metall- und Elektroindustrie und der chemischen Industrie in zwei der größten Tarifbranchen neue Tarifabschlüsse vereinbart wurden, neigt sich die Tarifrunde 2022 langsam dem Ende zu. Zeitgleich werden bereits in vielen Branchen die Vorbereitungen für die Tarifrunde 2023 getroffen. Im nächsten Jahr laufen für knapp 11 Millionen Beschäftigte von den DGB-Gewerkschaften vereinbarte Vergütungstarifverträge aus. „Angesichts der hohen Inflationsraten stehen die kommenden Tarifverhandlungen ganz im Zeichen der Kaufkraftsicherung“, so der Leiter des Tarifarchivs des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, Prof. Dr. Thorsten Schulten.

Für die Tarifrunde 2023 zeichnet sich folgender Verhandlungszyklus ab: Den Anfang macht der öffentliche Dienst (Bund und Gemeinden), der mit knapp 2,8 Millionen Beschäftigten zugleich die größte Tarifauseinandersetzung des Jahres 2023 markiert. Parallel hierzu wird außerdem bei der Deutschen Post AG verhandelt. Hinzu kommen die Tarifverhandlungen für Leih-/Zeitarbeit. Nachdem in dieser Branche bereits Mitte 2022 Tariferhöhungen für die unteren Vergütungsgruppen vereinbart wurden, soll nun die gesamte Tariftabelle komplettiert werden.

Neben der Deutschen Bahn AG und dem Kfz-Gewerbe starten dann im Frühjahr 2023 die Tarifverhandlungen im Einzelhandel sowie im Groß- und Außenhandel, die die zweite große Tarifrunde des Jahres 2023 markieren. In der zweiten Jahreshälfte kommen dann im öffentlichen Dienst auch noch die Tarifverhandlungen für die Bundesländer hinzu. Außerdem werden in vielen kleineren Tarifbranchen die Verträge neu verhandelt.

Wann in welchem Bereich die gültigen Tarifverträge auslaufen, zeigt der tarifliche Kündigungsterminkalender, den das WSI-Tarifarchiv jetzt vorlegt. Einige ausgewählte Beispiele größerer Tarifbranchen (in Klammern: Beschäftigtenzahlen, gerundet auf volle Tausend):

Dezember 2022
– Öffentlicher Dienst Bund und Gemeinden u.a. (2.777.000)
– Deutsche Post AG (140.000)
– Zeitarbeit (BAP, iGZ) (735.000)

Februar 2023
– Deutsche Bahn AG (119.000)

März 2023
– KFZ-Gewerbe (410.000)

März/April/Mai/Juni 2023:
– Einzelhandel (2.623.000)

April 2023
– Groß- und Außenhandel (1.175.000)

Mai 2023
– Kautschukindustrie (43.000)

Juni 2023
– Hotel- und Gaststättengewerbe Berlin, Saarland (58.000)

September 2023
– Öffentlicher Dienst Länder (ohne Hessen) (939.000)

November 2023
– Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie (179.000)

In einigen größeren Tarifbranchen wird im kommenden Jahr nicht verhandelt, weil die bestehenden Verträge erst zum Ende 2023 auslaufen oder sogar über das Jahr hinaus gelten. Dies gilt z. B. für die Metall- und Elektroindustrie, die chemische Industrie, die Systemgastronomie oder das Bauhauptgewerbe.

Der ausführliche Überblick im Anhang der pdf-Version dieser PM informiert über die Kündigungstermine in zahlreichen weiteren Branchen bis Ende des Jahres 2023. In der Tabelle wird auch ausgewiesen, wie viele Beschäftigte in den jeweiligen Tarifbereichen tätig sind.

PM mit Tabellen-Anhang (pdf): https://www.boeckler.de/…

 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Hans-Böckler-Stiftung
Hans-Böckler-Straße 39
40476 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 7778-0
Telefax: +49 (211) 7778-120
http://www.boeckler.de

Ansprechpartner:
Dr. Thorsten Schulten
WSI
Telefon: +49 (211) 7778-239
Fax: +49 (211) 7778-120
E-Mail: Thorsten-Schulten@boeckler.de
Rainer Jung
Leiter Pressestelle
Telefon: +49 (211) 7778-150
Fax: +49 (211) 7778-120
E-Mail: Rainer-Jung@boeckler.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel