Im Juni wurde es erlassen, nun kann es aufgehoben werden: Das Entnahmeverbot für Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen gilt ab 1. Dezember nicht mehr. Das teilt der Vogelsbergkreis mit Verweis auf eine Allgemeinverfügung mit. „Die Lage bei den Wasserständen der Oberflächengewässer hat sich durch die Niederschläge in den vergangenen Wochen spürbar erholt“, sagt Erster Kreisbeigeordneter und Umweltdezernent Dr. Jens Mischak. Die regelmäßigen Kontrollen der vielen Bachläufe im Vogelsberg durch die Untere Wasserbehörde haben gezeigt, dass sich die Pegel in den Bach- und Flussläufen auf ein Normalmaß eingestellt haben, und ein Entnahmeverbot aus wasserwirtschaftlicher und -ökologischer Sicht nicht mehr erforderlich ist.
Das Entnahmeverbot von Wasser aus Oberflächengewässern wurde im Juni erlassen, um Bäche, Flüsse und Seen neben wenig Regen im Sommer nicht noch zusätzlich zu belasten. So sollte eine weitere Verschlechterung der Gewässerzustände vermieden, und die Tier- und Pflanzenwelt in den Gewässern vor zusätzlichem Schaden bewahrt werden.
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