Wohngeld plus muss schnell bei den Menschen in Sachsen ankommen

Heute beschäftigt sich der Bundesrat mit dem neuen Wohngeld-Plus-Gesetz, damit dieses zum 1. Januar 2023 in Kraft treten kann. Die Sächsische Staatsregierung hat angekündigt, dem Gesetz zuzustimmen und Landesmittel dazuzugeben.

„Es ist gut, dass Sachsen hier nicht bremst und dem Gesetz zustimmen wird. Nun müssen die kommunalen Verwaltungen alles dafür tun, dass das Geld zügig bei den Anspruchsberechtigten ankommt“, sagte der sächsische DGB-Chef Markus Schlimbach.

Dazu gehöre eine „breite und niedrigschwellige Informationskampagne“, damit die Menschen in Sachsen ihre Ansprüche kennen und nicht verfallen lassen. Auch in der Vergangenheit hätten Menschen ihre Ansprüche wegen fehlender Kenntnisse nicht geltend gemacht.

„Die Kommunen müssen potentiell Wohngeldberechtigte auf ihre Ansprüche hinweisen und Informationsmaterialien in mehreren Sprachen zur Verfügung stellen. Als Gewerkschaften sind wir gerne bereit, die Informationen auch über unsere Kanäle zu verbreiten. Gerade in Sachsen, wo Niedriglöhne noch weit verbreitet sind, müssen wir dafür sorgen, dass die Anspruchsberechtigten gut informiert sind und schnell zu ihrem Geld kommen“, so Schlimbach.

Der DGB gehe bundesweit davon aus, dass die Zahl der anspruchsberechtigten Haushalte von aktuell 600.000 auf ca. 2 Millionen steigt. Bei einer Verdreifachung der anspruchsberechtigten Haushalte in Sachsen hieße dies eine Steigerung von 42.635 Haushalten auf fast 128.000 Haushalte, bei einer Vervierfachung einen Anstieg auf etwa 170.000 Haushalte.

„Mit Bordmitteln wird der Anstieg der Wohngeldanträge in den Verwaltungen nicht zu wuppen sein. Die Kommunen müssen umgehend zusätzliches Personal in den Wohngeldstellen zur Verfügung stellen, damit die Anträge schnell bearbeitet werden können und es nicht zu einem monatelangen Antragsstau kommt. Ohne ausreichendes Personal wird die Wohngeldreform zum Rohrkrepierer und sowohl bei den Beschäftigen als auch bei den Antragstellenden für Frustration sorgen. Das muss verhindert werden. Die Menschen mit geringen Einkommen benötigen das Wohngeld schnell, um die in allen Bereichen steigenden Kosten weiterhin tragen zu können. Damit in der Bewilligungsphase niemand die Wohnung verliert, brauchen wir dringend ein Kündigungsmoratorium für Mietverträge“, so Schlimbach.

Datenhinweis: Das Statistische Landesamt Sachsen weist mit Stand 31.12.2021 für Sachsen 42.635 Wohngeldhaushalte insgesamt aus. https://www.statistik.sachsen.de/html/wohngeld.html

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