Neue Stromtankstellen für Mitarbeiter

Über zwei neue Stromtankstellen freuen sich die Mitarbeiter der Steuerberatung Küpper, Schaub und Partner mbB in Cochem. Sie haben damit jetzt die Möglichkeit, während der Arbeitszeit ihre E-Fahrzeuge mit Strom zu laden.

Wenn es um das Bereitstellen von Ladepunkten für Mitarbeiter- und Flottenfahrzeuge geht, werden Steuerberater gerne um Rat gefragt. Kann der Strom kostenfrei an die Mitarbeiter weitergegeben werden oder was ist zu beachten, wenn der Strom abzurechnen ist, sind typischerweise Fragen die gestellt werden. Seit über 60 Jahren genießen die Steuerberater und Wirtschaftsprüfer der Kanzlei Küpper, Schaub und Partner mit ihren 60 Mitarbeitern in allen steuerlichen Angelegenheiten das Vertrauen ihrer Mandanten. Mit dem steuerlichen Wissen und ersten Anfragen dazu lag der Schritt hin zum eigenen Ladepark nahe.

Bedürfnisse der Mitarbeiter waren Auslöser

Der Trend zum Stromer nimmt zu: Alleine im Juli 2022 wurden 13,2 Prozent mehr Neuwagen mit elektrischem Antrieb in Deutschland zugelassen als im gleichen Jahreszeitraum 2021. Immer mehr Mitarbeiter verfügen mittlerweile über ein E-Fahrzeug. So wurde das Thema auch bei den Cochemer Steuerberatern präsenter. Schließlich entschied sich die Geschäftsführung für die Wallboxen des Kölner Ladesäulen-Herstellers Kinetos®.

Hochwassergefahr zu berücksichtigen

Dabei galt es besondere Rahmenbedingungen zu beachten. „Durch die jährliche Hochwassergefahr war es wichtig, dass die Wallboxen jederzeit schnell demontiert werden können und die Installation durch Wasser nicht beschädigt werden kann“, so Peter Olbermann, Partner in der Kanzlei: „Kinetos hat uns hier eine einfache wie überzeugende Lösung mit ihren sehr robusten Wallboxen geboten.“ Im Fall eines Hochwassers lassen sich die Wallboxen mit wenigen Handgriffen in nur ein paar Minuten wieder abbauen.

Mit bis zu 11 kW Ladeleistung lassen sich die Batterien der E-Fahrzeuge wieder füllen. Über sogenannte Ladekarten und eine App erhalten die Mitarbeiter Zugang zu den Power Rock Wallboxen. Damit wird verhindert, dass unberechtigt Strom an den Ladepunkten „gezapft“ wird. „Dass wir jetzt auch in Cochem mit unseren Wallboxen vertreten sind, freut uns sehr“, so der Geschäftsführer der Kinetos® Group, Prof. Dr. Dragan Vučetić: „zumal wir auch schon länger im Verein Unser Klima Cochem-Zell e.V. aktiv sind.“

Über die Kinetos Group Holding GmbH

Die Kinetos® Group Holding GmbH (www.kinetos.de) ist ein technologieführender deutscher Hersteller und Anbieter von Ladetechnologien für die E-Moblität. Die E-Ladelösungen der Kinetos®, die als Onboard- Charger in E-Fahrzeugen und als Schnellladesäulen (DC) und Wallboxen (AC) zum Einsatz kommen, ermöglichen ein sehr schnelles Laden bei einem sehr hohen Wirkungsgrad. Der 2018 gegründete Hersteller und Anbieter hat seinen Hauptsitz in Köln und beschäftigt rund 20 Mitarbeiter in Deutschland.
Über die mit einer chinesischen Businesslizenz ausgestattete Tochtergesellschaft Kinetos Luzhou Charger Co. Ltd. in Luzhou, in der Provinz Sichuan, die zur Luzhou Hightech-Zone zählt, erfolgt der Vertrieb und die Produktion für den asiatischen Markt.

Kinetos® bietet innovative Ladestationen der neuesten Generation, die Hardware, Software und Services wie Planung, Projektmanagement für die Installation sowie Wartung umfassen. Ausgezeichnet mit dem Designpreis des Landes Rheinland-Pfalz steht Kinetos® für die Symbiose von innovativer Technologie und modernem Design.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Kinetos Group Holding GmbH
Stolberger Strasse 321 B / Nr. 2
50933 Köln
Telefon: +49 (221) 9820-9600
Telefax: +49 (221) 9820-9620
http://kinetos.de

Ansprechpartner:
Alina Lux
Marketing & PR
E-Mail: a.lux@kinetos.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel