Untätigkeit des Ministers
„Die von der SWEG fahrlässig angezettelte Auseinandersetzung belastet nun schon seit Monaten die Beschäftigten, die Fahrgäste und den gesamten ÖPNV in Baden-Württemberg“, so der GDL-Bundesvorsitzende Claus Weselsky. „Unsere Appelle an die Geschäftsführung der SWEG zur Wiederaufnahme der Verhandlungen blieben bisher sämtlich erfolglos, ebenso wie fünf Arbeitskämpfe, eine erfolgreiche Urabstimmung und zwei Protestkundgebungen.“
Untätigkeit auch beim Eigentümer, dem Land Baden-Württemberg: „Am 1. November 2022 baten wir Herrn Herrmann schriftlich um Wahrnehmung seiner Gesamtverantwortung für das Mobilitätsversprechen und hier speziell die Eisenbahn als systemrelevantes Herzstück der Mobilitätswende, was sich im Eigentum des Landes befindet“ so Weselsky. „Doch die Antwort war gekennzeichnet von Ausflüchten und zeugte deutlich vom Unwillen, den Kunden einen pünktlichen und zuverlässigen öffentlichen Nahverkehr zu bieten und den wirtschaftlichen Schaden des landeseigenen Unternehmens zu begrenzen.“
Begünstigung der SWEG
Aber Schweigen, Ausreden und Wegducken müssen nun ein Ende haben. „Als Eigentümer der SWEG ist das Land Baden-Württemberg nicht bloßer Zuschauer, sondern in einer besonderen Verantwortung in der Tarifauseinandersetzung,“ so Weselsky. „Schon allein aus diesem Grund ist die von Minister Herrmann unter Hinweis auf die Tarifautonomie postulierte ‚Neutralität‘ komplett sachfalsch. Abgesehen davon stellt auch der fortlaufende Zufluss an Steuergeldern durch das Land an die SWEG eine Neutralisierung des gewerkschaftlichen Arbeitskampfes dar – und somit eine klare Begünstigung des Unternehmens gegenüber den anderen Wettbewerbsbahnen, deren Eigentümer verantwortlich und ohne die Verschwendung von Steuergeldern handeln.
GDL hält an Forderungen fest
Sollten der Eigentümer, das Land Baden-Württemberg, seine Vertretungsorgane, der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung der SWEG, die Hoffnung haben, den Tarifkonflikt aussitzen zu können und den wirtschaftlichen Schaden des Unternehmens aus Steuermitteln zu kompensieren, irren sie sich. Weselsky: „Die GDL hält an ihren berechtigten Forderungen fest, denn eine unterschiedliche Bezahlung von Eisenbahnern in ein und demselben Unternehmen darf es nicht geben. Das Land Baden-Württemberg und der Arbeitgeber sind dringend aufgerufen, kurzfristig den Weg für Verhandlungen freizumachen. Andernfalls werden zeitnah weitere Arbeitskampfmaßnahmen folgen.“
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