Weniger Alkohol – gut für die Leber

Zum Deutschen Lebertag am 20. November 2022 erinnert die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) daran, dass hoher Alkoholkonsum die Leber schwer schädigen kann. Die Leber muss aufgenommenen Alkohol abbauen. Das belastet das Organ, da es gleichzeitig für viele lebenswichtige Funktionen wie den Fett- und Zuckerstoffwechsel zuständig ist. Die BZgA empfiehlt, beim Konsum von Alkohol im Limit und regelmäßig einige Zeit alkoholfrei zu bleiben. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Alkohol hilft, die Leber gesund zu erhalten.

Michaela Goecke, Leiterin der Abteilung für themenspezifische gesundheitliche Aufklärung in der BZgA: „Alkohol ist ein Zellgift und kann im Prinzip jedes Organ schädigen – besonders die Leber. Solange die Leber damit beschäftigt ist, das Zellgift Alkohol abzubauen, kann sie andere wichtige Stoffwechselfunktionen nur eingeschränkt übernehmen. Die Folge können schwerwiegende Veränderungen der Leberfunktion sein. Es kann sich eine Fettleber, eine Leberentzündung und in schweren Fällen auch eine Leberzirrhose entwickeln. Für die Lebergesundheit ist es gut, sich an die Empfehlungen für risikoarmen Alkoholkonsum zu halten – und regelmäßig für eine gewisse Zeit ganz auf Alkohol zu verzichten. Die BZgA unterstützt dabei mit den Angeboten der ‚Alkohol? Kenn Dein Limit.‘-Kampagne.“

Als Empfehlungen für risikoarmen Alkoholkonsum gelten: Frauen sollten nicht mehr als ein kleines Glas Bier (0,3 Liter) oder Wein (0,125 Liter) pro Tag trinken, Männer höchstens zwei kleine Gläser Bier (insgesamt 0,6 Liter) oder 0,25 Liter Wein pro Tag. Zwei Tage pro Woche sollten alkoholfrei sein, damit es nicht zu einer Gewöhnung und einer Abhängigkeit kommt.

Die Angebote der BZgA zur Unterstützung

Warum es wichtig ist, auf die Gesundheit der Leber zu achten, und was aktiv dafür getan werden kann, erklärt die BZgA auf www.kenn-dein-limit.de.

Die BZgA bietet alltagsnahe Tipps zur Reduzierung des Alkoholkonsums:

Weitere BZgA-Informationen zum Alkoholkonsum

Infotelefon der BZgA zur Suchtvorbeugung

Eine telefonische Beratung zur Suchtvorbeugung bietet die BZgA anonym und persönlich unter der Rufnummer 0221 89 20 31, Montag bis Donnerstag von 10:00 bis 22:00 Uhr, Freitag bis Sonntag 10:00 bis 18:00 Uhr, zu den Kosten für Gespräche in das Kölner Ortsnetz.

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