Michaela Goecke, Leiterin der Abteilung für themenspezifische gesundheitliche Aufklärung in der BZgA: „Alkohol ist ein Zellgift und kann im Prinzip jedes Organ schädigen – besonders die Leber. Solange die Leber damit beschäftigt ist, das Zellgift Alkohol abzubauen, kann sie andere wichtige Stoffwechselfunktionen nur eingeschränkt übernehmen. Die Folge können schwerwiegende Veränderungen der Leberfunktion sein. Es kann sich eine Fettleber, eine Leberentzündung und in schweren Fällen auch eine Leberzirrhose entwickeln. Für die Lebergesundheit ist es gut, sich an die Empfehlungen für risikoarmen Alkoholkonsum zu halten – und regelmäßig für eine gewisse Zeit ganz auf Alkohol zu verzichten. Die BZgA unterstützt dabei mit den Angeboten der ‚Alkohol? Kenn Dein Limit.‘-Kampagne.“
Als Empfehlungen für risikoarmen Alkoholkonsum gelten: Frauen sollten nicht mehr als ein kleines Glas Bier (0,3 Liter) oder Wein (0,125 Liter) pro Tag trinken, Männer höchstens zwei kleine Gläser Bier (insgesamt 0,6 Liter) oder 0,25 Liter Wein pro Tag. Zwei Tage pro Woche sollten alkoholfrei sein, damit es nicht zu einer Gewöhnung und einer Abhängigkeit kommt.
Die Angebote der BZgA zur Unterstützung
Warum es wichtig ist, auf die Gesundheit der Leber zu achten, und was aktiv dafür getan werden kann, erklärt die BZgA auf www.kenn-dein-limit.de.
Die BZgA bietet alltagsnahe Tipps zur Reduzierung des Alkoholkonsums:
- www.kenn-dein-limit.de/alkoholkonsum/folgen-von-alkohol/alkohol-und-leber
- www.kenn-dein-limit.de/alkoholverzicht/weniger-alkohol-trinken
- www.kenn-dein-limit.de/alkoholverzicht/fastenaktion
Weitere BZgA-Informationen zum Alkoholkonsum
- www.null-alkohol-voll-power.de – für Jugendliche unter 16 Jahren
- www.kenn-dein-limit.info – für Jugendliche ab 16 Jahren
- www.kenn-dein-limit.de – für Erwachsene
- www.alkoholfrei-sport-geniessen.de – für Sportvereine
Infotelefon der BZgA zur Suchtvorbeugung
Eine telefonische Beratung zur Suchtvorbeugung bietet die BZgA anonym und persönlich unter der Rufnummer 0221 89 20 31, Montag bis Donnerstag von 10:00 bis 22:00 Uhr, Freitag bis Sonntag 10:00 bis 18:00 Uhr, zu den Kosten für Gespräche in das Kölner Ortsnetz.
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Maarweg 149-161
50825 Köln
Telefon: +49 (221) 8992-0
Telefax: +49 (221) 8992-300
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