VPKA sieht zweite Stellungnahme der Gesundheitskommission kritisch

Am 27. September 2022 veröffentlichte die „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ ihre zweite Stellungnahme zu notwendigen Reformen im Krankenhausbereich. Deren Kerninhalt lautet: Wer im Krankenhaus behandelt wird, soll künftig seltener über Nacht bleiben müssen. So könnten Krankenhäuser und Gesundheitswesen kurzfristig entlastet werden. Beim Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V. (VPKA) sieht man das Papier kritisch. Zwar herrsche im Vorstand des VPKA Einvernehmen über die grundsätzliche Erforderlichkeit der Ambulantisierung, jedoch lasse die Kommissionsempfehlung noch viele Fragen offen“, so Dr. Ann-Kristin Stenger, Hauptgeschäftsführerin des VPKA Bayern.

Laut der aktuellen Empfehlung der Regierungskommission soll es Krankenhäusern spätestens ab dem 1. Januar 2023 erlaubt sein, sämtliche bislang vollstationär erbrachten Behandlungen im Einvernehmen mit den Patientinnen und Patienten als Tagesbehandlungen über einen oder mehrere Tage durchzuführen, soweit dies medizinisch vertretbar ist. Hierfür soll weder eine vorherige Beantragung, Genehmigung oder Ausweisung einer Tagesklinik nötig sein, noch die Einrichtung abgetrennter räumlicher Bereiche. Für die Tagesbehandlungen soll eine einheitliche Vergütungsgrundlage eingeführt werden.

Zur Erläuterung heißt es, „viele Untersuchungen, Eingriffe und Behandlungen, die bislang vollstationär durchgeführt werden, machen eine stationäre Überwachung der Patientinnen und Patienten in der Nacht oder am Wochenende nicht immer erforderlich.“ Die bereits vorhandenen Möglichkeiten nach dem AOP-Katalog würden von den Krankenhäusern nur in geringem Maße genutzt. Durch die empfohlene Maßnahme ließen sich nach Ansicht der Kommission in verschiedenen Berufsgruppen Nacht- und Wochenenddienste reduzieren. Das freiwerdende Personal könne somit an anderer Stelle im Krankenhaus eingesetzt werden, „zum Beispiel zur Verbesserung des Patienten/Personalschlüssels“, so der Vorschlag. Insgesamt werde Personal „von vermeidbaren Aufgaben entbunden und Überlastungssituationen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verringert“, ohne dass Leistungen für die Patientinnen und Patienten eingeschränkt würden.

Dr. Ann-Kristin Stenger macht die Position des VPKA Bayern e.V. zu dem Papier deutlich: „Auch wir erachten das Thema Ambulantisierung als wichtig. Die Qualität der Behandlung steht jedoch an erster Stelle. Die Kommissionsempfehlung beinhaltet aktuell zu viele Unsicherheiten und wirft zahlreiche Fragen auf, die zunächst geklärt werden müssen.“

Der vorgelegte Vorschlag berge wegen der hohen Rechtsunsicherheit viel zu hohe Risiken. „Das unausgegorene Konzept birgt letztlich leider größere Risiken als Chancen für die Krankenhäuser“, fasst sie die Kritik zusammen. Eine Entlastung der Pflege sei kaum zu erwarten, da nachts sowieso eine Mindestbesetzung in jedem Hause vorgehalten werden müsse. Der faktischen Einsparung von wegfallenden Hotelleistungen stünden geringere Erlöse in viel höherem Umfang je wegfallender Nacht entgegen. Völlig ungeklärt seien überdies Fragen zum Fördererrecht, zum Beispiel der Gefahr der ambulanten Mitbenutzung bzw. von Rückzahlungsverpflichtungen. „Es muss zweifelsfrei geklärt sein, ob es sich hier um tagesklinische und somit stationäre Behandlungen oder um ambulante Behandlungen handelt,“ betont Dr. Ann-Kristin Stenger. Darüber hinaus seien zahlreiche weitere Fragen offen, zum Beispiel: „Wie kommen die Patientinnen und Patienten bei mehrtägigen Tagesbehandlungen tagtäglich in die Klinik und wieder nach Hause und wer trägt dabei das Wegerisiko?“, „Gibt es Mindestanwesenheitszeiten, um die Fälle abrechnen zu können?“, „Finden MDK-Prüfungen über diese Fälle statt und wenn ja, nach welchen Kriterien?“ Auch wird der hohe bürokratische Aufwand des neuen Verfahrens kritisiert. Dr. Stenger: „All diese Themen müssen eindeutig geklärt werden, ehe Kliniken in nennenswertem Umfang von dem Angebot Gebrauch machen werden.“

Information:

Die „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ der Bunderegierung tagt alle 14 Tage. Berufen sind Expertinnen und Experten aus der Versorgung (Pflege und Medizin), der Ökonomie, der Rechtswissenschaften und ein an das Bundesgesundheitsministerium angebundenen Koordinator.

Die zweite Stellungnahme im exakten Wortlaut gibt es als Download unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/K/Krankenhausreform/BMG_REGKOM_Bericht_II_2022.pdf

Foto: Thomas Kiehl

Dr. Ann-Kristin Stenger Hauptgeschäftsführerin VPKA

Über den Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V.

Der Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e. V. (VPKA) setzt sich als dynamischer und praxisnaher Verband seit mehr als 70 Jahren bayernweit für die inhaltlichen Belange der privaten Akut- und Rehakliniken ein. Er vertritt als größter Landesverband rund 170 Einrichtungen mit knapp 30.000 Betten. Sein Ziel ist eine qualitativ hochwertige, innovative und wirtschaftliche Patientenversorgung in Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken. Neben der Beratung seiner Mitglieder vertritt er die Belange der Privatkrankenanstalten in gesellschaftlichen, sozialpolitischen und tariflichen Angelegenheiten.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V.
Kreillerstr. 24
81673 München
Telefon: +49 (89) 5730-99
Telefax: +49 (89) 5734-88
http://www.vpka-bayern.de

Ansprechpartner:
Nicole Frenzel
Telefon: 08319607290
E-Mail: info@schmiddesign.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel