Ein Schulanfänger hat auch dann keinen Anspruch auf Einschulung an einer schulbezirksfremden Grundschule, wenn seine Freunde aus der Kindertagesstätte diese besuchen. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz, welches in einem Eilverfahren das Vorliegen eines wichtigen Grundes, der dem Jungen ausnahmsweise einen Anspruch auf Zuordnung zu der außerhalb seines Schulbezirks liegenden Grundschule vermitteln könnte, verneint hat (Az.: 4 L 819/22.KO).
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