Chance für Pflege im Krankenhaus nutzen: PPR 2.0 jetzt!

Am Mittwoch, den 09. November 2022, findet die Anhörung zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) im Gesundheitsausschuss des Bundestags statt. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) fordert eine ambitionierte und sofortige Umsetzung der darin enthaltenen Pflegepersonalregelung 2.0 (PPR 2.0). Dies sei dringend notwendig, um die professionell Pflegenden zu entlasten und damit weitere Berufsausstiege zu verhindern.

„Eine gute Personalbemessung im Krankenhaus ist die Bedingung für bessere Arbeitsbedingungen. Wenn das Gesetz nun die PPR 2.0 verwässert und wirkungslos macht, werden wir weitere Kolleg:innen verlieren“, so DBfK-Präsidentin Christel Bienstein. „Schlechte Personalausstattung führt zu Unzufriedenheit, weil man gezwungenermaßen keine qualitativ hohe und sichere Pflege leisten kann. Dieser Zustand ist einer der Hauptgründe für den Berufsausstieg. Jetzt besteht die Chance mit der PPR 2.0 sofort den Personalbedarf für qualitative Pflege sichtbar zu machen und den Weg zu einer bedarfsorientierten Personalausstattung zu beschreiten.“

Der DBfK sowie weitere Mitgliedsverbände des Deutschen Pflegerats (DPR) drängen schon seit Monaten darauf, den Gesetzesentwurf nachzubessern. Dabei geht es vor allem um drei Punkte:

  1. Der Zusammenhang zwischen Pflegebudget und Personalbedarfsermittlung muss im Gesetzentwurf hergestellt werden. Die PPR 2.0 ist ein Instrument für die bedarfsgerechte Personalausstattung und muss langfristig zu 100% über das Pflegebudget refinanziert sein.
  2. Benötigt wird ein klares politisches Bekenntnis zu den Instrumenten der PPR 2.0 und der Kinder-PPR 2.0 inklusive deren Eckpunkte und Anwendungsvorschriften. Diese sind im Gesetzentwurf eindeutig zu benennen.
  3. Ziel der PPR 2.0 ist es, Transparenz zu schaffen und die Überlastung zu dokumentieren, außerdem einen verbindlichen Personalaufbau einzuleiten oder Leistungen einzuschränken, falls notwendig. Die Berufsgruppe braucht diese deutliche Botschaft, damit sich Berufsflucht und die Gefährdung der Sicherheit der Patient:innen nicht weiter verschärfen.

„Eine zahnlose Personalbedarfsermittlung, die im schlimmsten Fall auch noch je nach Kassenlage vom Finanzministerium ausgehebelt wird, ist ein Schlag ins Gesicht der professionell Pflegenden, mit dem der Teufelskreis Personalmangel noch befeuert wird“, so Bienstein. „Gerade angesichts der demografischen Situation mit mehr alten und multimorbiden Menschen, Menschen mit komplexen Pflegebedarfen brauchen wir einen Zuwachs an hochqualifizierten Pflegefachpersonen, auch an akademisch ausgebildeten Kolleg:innen. Sonst sind die Menschen im Krankenhaus nicht sicher versorgt.“

Die PPR ist dem DBfK zufolge ein erprobtes Instrument, um den Personalbedarf zu ermitteln. Sie werde seit vielen Jahren zur Kalkulation der Pflegeanteile der DRGs genutzt. Die weiterentwickelte PPR 2.0 sei ein unbürokratisches Instrument, das lediglich eine tägliche Einstufung durch Pflegefachpersonen von maximal einer Minute pro Patient:in erfordert. „Die pflegefachliche Erhebung des Pflegebedarfs ist eine Kernkompetenz der Pflegefachpersonen und außerdem eine Vorbehaltsaufgabe nach dem Pflegeberufegesetz“, so Bienstein.

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