Worauf bei der Begutachtung von Nagelplattenkonstruktionen – überwiegend handelt es sich dabei um Dachtragwerke – in der Praxis zu achten ist, erfuhren 32 Sachverständige des TÜV Rheinland und des TÜV Süd bei Inhouse-Schulungen, die der Interessenverband Nagelplatten e.V. (GIN) im Mai in Köln sowie im August in München abhielt.
Den hohen fachlichen Erwartungen konnten die Experten des GIN entsprechen: Dipl.-Ing. Jochen Scherer und Dipl.-Ing. Konrad Meier wussten den sachverständigen Ingenieurinnen und Ingenieuren des TÜV sowohl Grundlegendes als auch Neues über Nagelplattenbinderkonstruktionen zu vermitteln.
„Die Herstellung von Nagelplattenbindern ist bauaufsichtlich bis zu einer Länge von 35 m zulässig, mit Zustimmung im Einzelfall sind sogar noch längere Ausführungen möglich. Als Teile eines Tragwerks können sie stützenfrei montiert werden, so dass unter ihnen ein barrierefreier, vollflächig nutzbarer Raum entsteht. Deshalb kommen Nagelplattenbinder bevorzugt zum Einsatz, wenn die Gebäudearchitektur Dachtragwerke mit großen bis sehr großen Spannweiten erfordert – etwa bei Verbrauchermärkten, Lager-, Gewerbe- und Maschinenhallen sowie Tierställen in der Landwirtschaft.“, erläuterte eingangs seines Vortrags Dipl.-Ing. Jochen Scherer. Er ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Zimmererhandwerk mit eigenem Büro in Nandlstadt/Bayern und leitet beim Nagelplatten-Hersteller MiTek Industries in Köln den Fachbereich Technik.
Robuste Tragwerkskonstruktionen
Da Großtragwerke nach ihrer Errichtung von Standort zu Standort unterschiedlichen klimatischen Verhältnissen und Witterungsbedingungen ausgesetzt sind, auf die sie mit den Jahren mit Veränderungen reagieren können, kommt es für die Beurteilung ihrer Standsicherheit auf die Kenntnis der entscheidenden bauartspezifischen Kriterien an. Dazu zählt bei Nagelplattenbinder-Dachtragwerken unter anderem die Robustheit.
„Einzig bei Dachtragwerken aus Nagelplattenbindern lässt sich die Robustheit der Konstruktion mit wissenschaftlichen Methoden rechnerisch nachweisen“, hob GIN-Experte Jochen Scherer hervor. Ihm zur Seite stand bei den Schulungen der Sachverständigen des TÜV Dipl.-Ing. Konrad Meier, der Obmann im Technischen Ausschuss der Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte ist und sich hauptberuflich mit der statischen Bemessung von Dachtragwerken für den Nagelplattenhersteller Wolf System aus Scharnstein/Österreich befasst. „Im Klartext bedeutet Robustheit, dass bei Ausfall eines Binders die Tragfähigkeit der Konstruktion als Ganzes nicht bzw. allenfalls unwesentlich beeinträchtigt werden darf. Das ist bei Nagelplattenbinder-Dachtragwerken so, da die jeweils benachbarten Binder die statische Funktion eines ausgefallenen Tragglieds übernehmen. Die Standsicherheit des Dachtragwerks als Ganzes bleibt somit gewahrt.“, führte Konrad Meier aus. Sein Fazit: Wenn es um große und sehr große Spannweiten geht, sind Nagelplattenbinder-Dachtragwerke erwiesenermaßen eine gute, weil nachweislich standsichere Wahl.
Der Nachweis der Robustheit eines Nagelplattenbinder-Dachtragwerks lässt sich nach der anerkannten Berechnungsmethode des Wissenschaftlers Prof. Dr.-Ing. Martin H. Kessel erbringen, der bis 2014 das Institut für Baukonstruktion und Holzbau an der TU Braunschweig leitete und u.a. Prüfingenieur für Baustatik sowie Mitglied im Sachverständigenausschuss Holzbau des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt, Berlin) war.
Weiterhin ging es bei beiden Sachverständigenschulungen um Themen, bei deren Behandlung charakteristische Merkmale der Nagelplattenbinderbauweise zur Sprache kamen:
- Grundsätzliches
Als Ganzes ist jedes Nagelplattenbinder-Dachtragwerk ein gebäudespezifisch konstruiertes, fachwerkartiges System, das aus statisch exakt aufeinander abgestimmten Holzbauteilen besteht. Als Verbindungsmittel dienen Nagelplatten aus verzinktem Stahlblech oder Edelstahl; sie werden an den so genannten Knotenpunkten von beiden Seiten maschinell mit hohem Druck ins Holz gepresst. Solchermaßen hergestellte Nagelplattenverbindungen gelten als irreversibel; das bedeutet, dass sich das Holzverbindungsmittel nach dem Einpressen nicht zerstörungsfrei aus dem Holz entfernen lässt.
Gut zu wissen: Die Herstellung von Nagelplattenbindern regelt DIN EN 14250. Diese Norm bestimmt zum einen die qualitative Ausführung; zum anderen verpflichtet sie zur CE-Kennzeichnung, um die Konformität des einzelnen NP-Binders nachvollziehbar zu dokumentieren.
- Konstruktionsanforderungen aus Normenwerken: Zu den Anforderungen an NP-Konstruktionen zählen z.B. die Mindestquerschnitte der zum Verbau bestimmten Ober- und Untergurte sowie Füllstäbe, die Baustoffgüte (etwa Bauholz C24 nach DIN EN 14081-1) oder auch – nach geltenden Gütebestimmungen – der Typ und die Größe der verwendeten Nagelplatte sowie deren exakte Position. Für Letztere gibt die Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte in ihren Richtlinien geringere Toleranzen vor, als es die Norm erlauben würde. Auch die maximale Holzfeuchtigkeit des Binders ist definiert und bei Begehungen zu prüfen.
- Bemessung: Die Tragwerksstatik wird, wenn es sich um ein GIN-Mitgliedsunternehmen handelt, vom Binderhersteller errechnet; der Hauptstatiker des Bauherrn kann die Tragwerksstatik direkt in die Gebäudestatik übernehmen, ohne dass es einer zusätzlichen – zeit- und kostenaufwändigen – Sekundärstatik bedarf.
- Aussteifung der fachwerkartigen Konstruktion: Erörtert wurden u.a. Möglichkeiten, wie sich die Standsicherheit eines Dachtragwerks maximieren lässt. Das geht u.a. mit sog. Einschubbindern, die quer zur Verlegerichtung in das fachwerkartige Tragwerk eingeschoben und mit den Nagelplattenbindern kraftschlüssig verbunden werden. Der Effekt dieser vergleichsweise preiswerten baulichen Maßnahme ist eine konstruktive Verstärkung der räumlichen Aussteifung; sie bewirkt, dass die Standsicherheit auch in Extremsituationen, unter außerordentlichen Belastungen, gewährleistet ist.
- Konstruktionsdetails: Erläutert wurden in diesem Kontext u.a. der korrekte Anschluss von Längs- und Querbauten an den Hauptbau, die Fußpunktausbildung, der Anschluss von Windrispenbändern, Knickaussteifungen der Druckstäbe und andere bautechnische Aspekte, die bei Überprüfungen von Dachtragwerken Beachtung verdienen.
Mängeln vorbeugen
Zur Prävention ist Gebäudeeigentümern und verfügungsberechtigten Nutzern zu raten, keinen unbefugten Personen Zutritt zum Dachraum zu gewähren. Falls Handwerkern, die mit Nagelplattenbinder-Dachtragwerken nicht vertraut sind, der Zutritt dennoch zu ermöglichen ist, sind sie auf die Besonderheiten der Dachkonstruktion hinzuweisen und zu besonderer Sorgfalt anzuhalten. Eine nachträgliche Kontrolle, dass nichts verändert wurde, dient ebenfalls der Sicherheit. Bei turnusmäßigen Inspektionen des Dachraums durch vom GIN geschulte Sachverständige – z.B. des TÜV Rheinland oder des TÜV Süd – sind zwischenzeitlich erfolgte Fremdbegehungen anzugeben, empfiehlt die Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte. Das erleichtert den Sachverständigen dann die gezielte Prüfung des Dachtragwerks vor Ort.
Ökologisch und ökonomisch vorbildlich
Nagelplattenbinder-Konstruktionen überzeugen im Vergleich zu traditionell gezimmerten Dachtragwerken durch einen erheblich geringeren Holzbedarf, schnelle Verfügbarkeit, kurze Montagezeiten und einen dementsprechend satten Preisvorteil. Das kommt daher, dass der Holzquerschnitt eines Nagelplattenbinders etwa 40 Prozent geringer ausfällt als bei anderen marktgängigen Konstruktionen. Durch den reduzierten Holzanteil sinkt der Herstellungspreis um rund ein Drittel. Vor dem Hintergrund der akuten Teuerung von Bauprodukten, die die Unternehmensberatung PricewaterhouseCoopers (PwC) im August für die zurückliegenden sechs Monate mit 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr veranschlagt hat, sind der Preis- und Gewichtsvorteil beachtenswerte Argumente, die für Nagelplattenbinder-Dachtragwerke sprechen. Bei den rund 26 Herstellern, die der Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte e.V. (GIN) angehören, müssen sie den strengen Kriterien des RAL-Gütezeichens 601, Teil 1 (Herstellung vonagelplattenprodukten) genügen. Ebenso sollte die Montage durch Betriebe erfolgen, die das RAL-Gütezeichen 601, Teil 2 (Montage von Nagelplattenprodukten) führen dürfen. Das RAL-GZ gilt als Qualitätsausweis für gütegeprüfte Tragwerksbinder und wird von der Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte e.V. als notifizierter Stelle verliehen.
GIN – Gütegemeinschaft und Interessenverband
Die Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte und der Interessenverband Nagelplatten machen sich gemeinsam für Tragwerke aus gütegeprüften Nagelplattenbindern stark.
Starke Verbindungen!
Nach dieser Maxime handeln die Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte e.V. und der Interessenverband Nagelplatten e.V. für über 40 Hersteller und Verarbeiter von Nagelplatten und Nagelplattenprodukten: „Nagelplatten werden vor allem im Dach-, Decken- und Wandbereich von Wohnhäusern, Supermärkten, Gewerbe-, Produktions- und Lagerhallen, landwirtschaftlichen Gebäuden, öffentlichen Einrichtungen wie Sporthallen sowie für Brückenschalungen etc. als extrem belastbare Verbindungsmittel eingesetzt“, erläutert Dipl.-Ing. Kay-Ebe Schnoor, 1. Vorsitzender des GIN. Das „RAL-Gütezeichen Nagelplattenprodukte“ führen alle Betriebe, die auch Mitglied der Gütegemeinschaft sind. Es umfasst die Herstellung von Nagelplattenprodukten und kann sich darüber hinaus auch auf die Montage von Nagelplattenbinderkonstruktionen erstrecken. Das RAL-Gütezeichen 601 bürgt somit für sichere, maßgenau hergestellte Verbindungen von Holzelementen mit einer Spannweite von bis zu 35 m sowie für die fachgerechte Montage gebäudespezifischer Tragsysteme von dauerhafter Qualität.
Gemeinnützig und solidarisch unterstützt der GIN seine Mitgliedsfirmen in allen Fragen, die sich im Hinblick auf technisch vorbildliche und wirtschaftlich vorteilhafte Einsatzmöglichkeiten von Nagelplatten am Bau ergeben. Zugleich ist der Interessenverband Ansprechpartner und Auskunftsquelle für Architekten, Hausbauunternehmen, Bauämter, Zimmerei-, Dachdecker- sowie weitere Handwerksbetriebe, die Nagelplatten und Nagelplattenprodukte bei der Verwirklichung unterschiedlichster Bauvorhaben konstruktiv verwenden. 1982 gegründet, wird die Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte e.V. ebenso wie der Interessenverband Nagelplatten e.V. heute von Kay-Ebe Schnoor (1. Vors.) und Oliver Amandi (2. Vors.) vertreten. Die GIN-Geschäftsstelle ist in der Schanzenstr. 23 in 51063 Köln zu finden. (ad)
Weiterführende Informationen über Nagelplatten und Nagelplattenbinder hält die GIN-Geschäftsstelle bereit: Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte e.V. und Interessenverband Nagelplatten e.V. c/o MiTek Industries, Schanzenstr. 23, D-51063 Köln, Fon 08 00/711 23 96, Mail GIN@nagelplatten.de, Web https://www.nagelplatten.de
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