„Es ist höchste Zeit, dass die Leder- und Schuhbranche mit der ambitionierten Umsetzung des Lieferkettengesetzes beginnt! Dazu gehören auch die Entwicklung und Umsetzung eines wirksamen Beschwerdemechanismus. Nur so können Arbeiterinnen und Arbeiter entlang internationaler Lieferketten wirklich vor Menschenrechtsverletzungen geschützt werden!“, erklärte Berndt Hinzmann von INKOTA.
Beschwerdemechanismen wirksam gestalten
Prof. Dr. Ulla Gläßer und Helene Bond von der Europa-Universität Viadrina haben im Auftrag von INKOTA das Arbeitspapier erstellt. Sie präsentieren außergerichtliche Beschwerdemechanismen und geben konkrete Empfehlungen für den Aufbau effektiver und UN-Leitprinzipien konformer Systeme. Zusätzlich identifizieren sie branchenspezifische Rahmenbedingungen und Herausforderungen. Das Arbeitspapier soll mit wissenschaftlicher Expertise die Diskussion zur ambitionierten Umsetzung des Due Diligence-Ansatzes im Kontext der Ausgestaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) voranbringen.
Gerade in der Schuh- und Lederbranche kommt es entlang der Lieferketten immer wieder zu massiven Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung. Im Januar 2023 tritt das deutsche Lieferkettengesetz in Kraft. Unternehmen sind dann erstmals gesetzlich verpflichtet, Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte in ihrer gesamten Lieferkette zu übernehmen. „Viel zu oft sind die Arbeiterinnen und Arbeiter in der Leder- und Schuhproduktion giftigen Chemikalien und unwürdigen Arbeitsbedingungen ausgesetzt – aber bisher fehlen wirksame Mechanismen, damit die Beschäftigten die Missstände melden können. Die Unternehmen sind hier noch weit hinter den Vorgaben des Sorgfaltspflichtgesetzes zurück“ kritisiert Berndt Hinzmann. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat eine Handreichung zur Risikoanalyse veröffentlicht. Diese benennt Beschwerdemechanismen als wichtiges Instrument der Risikoanalyse.
Unternehmensbefragung: Branche kennt die Risiken ihrer Lieferkette nicht
INKOTA hat zehn Unternehmen zu Sorgfaltspflichten und Beschwerdesystemen befragt. Das Fazit: Keines der Unternehmen hat ein OECD- und UN-Leitprinzipen konformes System der Beschwerde und Abhilfe. Nachvollziehbare Angaben zu Abhilfemaßnahmen und Konsequenzen zu Art und Umfang beigelegter Beschwerden werden nicht gegeben. Gewerkschaften oder Interessensvertretungen der Arbeitnehmer*innen werden nicht bei allen befragten Unternehmen im Beschwerdeverfahren einbezogen. Auch bei Initiativen wie dem Textilbündnis oder amfori BSCI bestehen Defizite.
„Rechteinhaber*innen müssen in die Umsetzung von Beschwerde- und Abhilfemechanismen einbezogen werden. Nur so können diese Mechanismen Wirkung haben!“, erklärte Berndt Hinzmann. INKOTA sieht hier Diskussions- und Handlungsbedarf – besonders bei der Produktgruppe Lederwaren und Schuhe.
Weitere Informationen:
Unternehmensbefragung: Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht in der Praxis
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