Tarifermäßigung entfristen

Mit Blick auf die Sitzung des Bundesrats am 28. Oktober fordert der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken, die Länder auf, die Entfristung der Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft zu unterstützen: „Die Land- und Forstwirtschaft braucht unverändert zusätzliche Instrumente zur einzelbetrieblichen Risikovorsorge und zu deren steuerlicher Flankierung. Die Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft ist bereits ein solches Instrument, das eine ausgeglichene tarifliche Besteuerung aufeinanderfolgender guter und schlechter Wirtschaftsjahre gewährleistet. Die zeitlich befristete Reglung endet aber mit dem Veranlagungszeitraum 2022. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, die wirksame Regelung des § 32c EStG zu entfristen. Dies sollte im Jahressteuersteuergesetz 2022 verankert werden. Das wäre ein wichtiges Signal an die Landwirtschaft, die derzeit wiederum mit extremen Schwankungen der Märkte konfrontiert ist.“
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