Bitkom für Preisgleitklauseln auch im ITK-Bereich

Die hohe Inflation in Deutschland bereitet auch den IT-Unternehmen Sorgen. Der Branchenverband Bitkom hat ein Positionspapier erarbeitet, das den Umgang mit der Teuerung zum Thema hat.

Der ITK-Verband Bitkom setzt für seine Branche auf Preisgleitklauseln, um auf die hohe Inflation in Deutschland zu reagieren. Es gebe häufig langfristig angelegte Ausschreibungsprozesse und mehrjährige Rahmenverträge –  damit würden akute Kostensteigerungen zu einem Problem, heißt es in einem Positionspapier des Bitkom. 

Zwar könnten mit den Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT) Preisanpassungen grundsätzlich vereinbart werden, sie seien jedoch jährlich auf maximal 3 Prozent gedeckelt und kämen nicht bei allen Ausschreibungen zum Tragen.

Der Verband macht in seinem Papier Vorschläge für die Ausgestaltung von Preisgleitklauseln und stellt Referenzindizes vor, nach denen sich eine angemessene Preisanpassung im ITK-Umfeld ermitteln lässt. Verhindern könne man über diesen Weg laut Bitkom auch, dass mittelständische Unternehmen und Start-ups in ihrer Existenz gefährdet würden. Sie könnten Negativmargen weniger gut auffangen als große Anbieter.

Das Positionspapier geht auf die Besonderheiten der ITK-Branche ein. Es enthält kurze Formulierungsvorschläge für Preisgleitklauseln.

Quelle:

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Vergabe24 GmbH
Universitätsring 6
06108 Halle (Saale)
Telefon: 0345 12260131
http://www.vergabe24.de

Ansprechpartner:
Oxana Ponomareva
Online-Marketer
Telefon: 0345 12260135
E-Mail: redaktion@vergabe24.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel