Voraussetzung für die Beitragsrückerstattung in Form eines Cashbacks ist, dass während des Jahres 2021 ohne Unterbrechung eine Krankheitskostenvollversicherung bestand und für das Behandlungsjahr 2021 keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Ebenso muss der Vertrag bis zum 1. Juli 2022 in ungekündigter Form bestanden haben. Über diese Voraussetzungen sowie die Höhe der zu erwartenden Beitragsrückerstattung werden alle INTER-Kunden mit einer solchen Versicherung zu Beginn eines jeden Jahres ganz transparent informiert. So liegt es in deren eigener Entscheidung, ob sie kleinere Beträge selbst tragen oder ihre Rechnungen komplett einreichen. Die Beitragsrückerstattung ist für die INTER ein wesentliches Qualitätsmerkmal der Krankheitskostenvollversicherung. Und es gibt noch mehr gute Nachrichten für INTER-Kunden: Auch für die Leistungsfreiheit in 2022 ist die Zahlung einer Beitragsrückerstattung bereits beschlossen.
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