Eine MPU wird angeordnet, wenn Auto- oder Zweiradfahrer:innen stark alkoholisiert aufgegriffen werden oder unter dem Einfluss von Rauschmitteln oder „psychoaktiv wirkenden“ Arzneimitteln gestanden haben. „Alkohol führt mit zunehmender Konzentration im Blut zu Leistungseinbußen, die das Unfallrisiko enorm erhöhen“, sagte Goebelt. Hinzu komme, dass Unfälle unter Alkoholeinfluss überdurchschnittlich häufig gravierende Folgen wie schwere Verletzungen oder Todesfälle haben. Ab einer Alkoholkonzentration von 1,1 Promille im Blut gelten Fahrer:innen als absolut fahruntüchtig. Eine MPU wird aber erst zwingend ab 1,6 Promille angeordnet. Der TÜV-Verband setzt sich daher seit langem für eine Absenkung des Grenzwerts für die vorgeschriebene Anordnung einer MPU auf 1,1 Promille ein. In der Umfrage geben 82 Prozent der Befragten an, dass die Fahreignung mit einer MPU untersucht werden sollte, wenn Autofahrer:innen stark alkoholisiert aufgefallen sind (ab 1,1 Promille). Goebelt: „Der aktuelle Alkoholgrenzwert für die zwingende Durchführung einer MPU ist aus der Zeit gefallen und sollte dringend abgesenkt werden.“
Im Gegensatz zum Alkohol gilt bei anderen Rauschmitteln Nulltoleranz. Wer unter der Wirkung von Drogen wie Kokain, Heroin oder Ecstasy am Steuer eines Fahrzeugs aufgegriffen wird, zahlt bereits beim ersten Verstoß 500 Euro Bußgeld, bekommt zwei Punkte in Flensburg und muss für einen Monat den Führerschein abgeben. Darüber hinaus wird in der Regel eine MPU angeordnet. Das gilt auch für den Konsum von Cannabis-Produkten. Expert:innen diskutieren mit Blick auf die geplante Legalisierung von Cannabis eine Anhebung des derzeit geltenden Grenzwerts von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum als Voraussetzung für eine Sanktionierung. „Anders als bei Alkohol sind Wirkung und Abbauprozesse von Cannabis noch nicht ausreichend erforscht. Daher brauchen wir jetzt weitere Studien, damit die Politik einen wissenschaftlich fundierten Grenzwert festlegen kann“, betonte Goebelt. „Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass die Wirkung von Cannabis harmlos ist und keinen Einfluss auf die individuelle Fahrsicherheit hat.“ Laut Umfrage sprechen sich 64 Prozent der Befragten für die Anordnung einer MPU aus, wenn eine Person ein Fahrzeug unter der Wirkung von Cannabis geführt hat. Bei anderen Drogen wie Kokain oder Heroin sind es 89 Prozent Zustimmung.
Auch bei einem erheblichen Verstoß gegen die verkehrsrechtlichen Vorschriften oder wiederholten Vorfällen wird eine MPU fällig. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Verkehrsteilnehmer:innen acht Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg gesammelt haben. Die Fahrerlaubnis wird dann bis auf weiteres entzogen. Der Führerschein kann frühestens nach einer Frist von sechs Monaten und nach der erfolgreichen Teilnahme an einer MPU wiedererlangt werden. „Rücksichtloses Verhalten im Straßenverkehr vom Überfahren roter Ampeln über dichtes Auffahren bis hin zu illegalen Rennen führen immer wieder zu schweren Unfällen mit Toten und Verletzten“, sagte Goebelt. Als präventive Maßnahme schlägt der TÜV-Verband deshalb vor, dass Faher:innen ab sechs Punkten in Flensburg verpflichtend an Fahreignungsseminaren teilnehmen müssen. „In den Seminaren haben die Teilnehmer:innen Gelegenheit, die Gefahren ihres Fahrstils zu erkennen und eine Änderung des eigenen Fahrverhaltens anzugehen. Dabei bekommen sie Unterstützung von erfahrenen Verkehrspsycholog:innen“, sagte Goebelt.
Das Thema Cannabis im Straßenverkehr steht im Mittelpunkt der „TÜV Fit to Drive Conference“, die am 28. und 29.9.2022 in Berlin stattfindet. Die Konferenz startet am Mittwoch mit einem politischen Abend. Die Keynotes sprechen Burkhard Blienert, Drogenbeauftragter der Bundesregierung, und Prof. Frank Mußhoff, Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin. Im Anschluss diskutieren u.a. Mathias Stein (SPD), Mitglied im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages, Antonia Menzel, Director Public Affairs der Sanity Group, Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, und Dr. Renate Zunft, Leitende Ärztin bei TÜV NORD Mobilität. Journalist:innen können sich kurzfristig anmelden unter: www.tuev-verband.de/events/konferenzen/tuev-fit-to-drive-conference
Methodik-Hinweis: Grundlage der Angaben ist eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts Forsa im Auftrag des TÜV-Verbands unter 1.003 Personen ab 16 Jahren.
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