Es ist die Aufgabe von Vorgesetzten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Benachteiligung und Ausgrenzung zu schützen. "Führungskräfte sollten die Null-Toleranz-Politik gegenüber Diskriminierung verdeutlichen und leben", sagt Professor Dr. Dirk Windemuth, Leiter des Instituts für Arbeit und Gesundheit der DGUV (IAG). Wie das gelingt, ist Thema der neuen Ausgabe von top eins .
Im Kampf gegen Diskriminierung ist die Förderung personeller Vielfalt eine wichtige Stellschraube. Sind Teams divers aufgestellt, begünstigt das eine diskriminierungsfreie Arbeitsatmosphäre. Ein weiterer wichtiger Baustein ist Teambuilding. Gemeinsame Erlebnisse schweißen ein Team zusammen und fördern den Austausch. Im besten Fall werden Vorurteile abgebaut.
Beschwerdestelle einrichten, Diskriminierungen sanktionieren
Das Verbot von Diskriminierung am Arbeitsplatz müssen Arbeitgebende im Unternehmen bekanntmachen. Wie sie dies tun, steht ihnen jedoch frei: Sie können Beschäftigte in Schulungen darüber aufklären. Auch Aushänge oder eine Information im Intranet sind möglich.
Unternehmen sollten zudem eine Beschwerdestelle einrichten, an die sich Beschäftigte wenden können, wenn sie Diskriminierung beobachten oder selbst davon betroffen sind. Wenn es zu Diskriminierung kommt , sind Arbeitgebende verpflichtet, sie zu unterbinden. Je nach Schwere des Falles sind Abmahnungen und sogar Kündigungen rechtlich erlaubt.
Über "top eins"
"top eins" bietet praxisrelevante Informationen und Tipps für Führungskräfte im öffentlichen Dienst. Das Magazin erscheint viermal im Jahr und wird von bestimmten Unfallkassen kostenfrei an die bei ihnen versicherten Einrichtungen geschickt. Weitere Interviews, Hintergrundartikel und Neuigkeiten zu spannenden Themen erhalten Führungskräfte auf topeins.dguv.de
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