Auf den Alpsommer 2023 hin soll ein breit abgestütztes revidiertes Jagdgesetz (JSG) vorliegen, welches bei der Regulierung des Wolfes neue Wege geht. Eine Koalition aus neun Organisationen (Schweizerischer Bauernverband SBV, Schweiz. Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete SAB, Schweiz. Alpwirtschaftlicher Verband SAV, JagdSchweiz, Schweiz. Forstverein, BirdLife Schweiz, Gruppe Wolf Schweiz, Pro Natura, WWF Schweiz) hat in der Frage der präventiven Regulierung des Wolfsbestandes einen Konsens im Interesse von Alpwirtschaft und Artenschutz gefunden.
Kernpunkt des Lösungsvorschlags sind präventive Eingriffe in den Wolfsbestand, um wahrscheinliche künftige, wesentliche Schäden zu verhindern und um die Wolfsbestände regional auf einem Niveau zu halten, so dass die Wolfsschäden ein für die Tierhaltung tolerables Niveau nicht überschreiten. Die Regulierung darf jedoch den Erhalt des regionalen Wolfsbestands nicht gefährden und muss die ökologischen Effekte des Wolfes auf die Wildbestände und damit auch den Wald berücksichtigen. Voraussetzung für eine Regulierung ist, dass die zumutbaren Schutzmassnahmen umgesetzt wurden. Die NutztierhalterInnen sind für ihre Aufwendungen beim Herdenschutz, im Falle von Tierverlusten oder auch bei frühzeitigen Alpabzügen vollständig zu entschädigen. Dieser Konsensvorschlag zum JSG wird in Bezug auf den Herdenschutz durch die kürzlich veröffentlichte Forderung der Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK) gestützt, wonach die Unterstützung des Herdenschutzes durch den Bund ausgebaut und die Rahmenbedingungen für den Hirtenberuf verbessert werden müssen.
Variante UREK-S überzeugt nicht
Wissenschaft wie auch Erfahrung zeigen, dass Wolfsabschüsse nur helfen, Schaden zu verringern, wenn sie in engem zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit dem Schadenpotential stehen. Abschüsse nach Quote und unabhängig von Schäden wie beim Steinbock, mit einer Jagdzeit im Winter, wenn die Nutztiere von den Alpen abgezogen sind, sind nicht zielführend und mit der Berner Konvention nicht kompatibel. Eine Regulierung von Wölfen, um höhere Schalenwildbestände zu ermöglichen, widerspricht zudem diametral dem Ziel, mit dem Jagdgesetz zur Sicherung der Waldverjüngung beizutragen. Und die vorgesehene neue Kompetenzregelung, wonach neu die Kantone und nicht mehr der Bund die Anforderungen an die Zumutbarkeit für den Herdenschutz festlegen, würde zu einem kantonalen Flickenteppich führen, ist doch die Regulierung an diese Zumutbarkeit gebunden.
Aus diesen Gründen lehnen die Umweltverbände die Scheinlösung der UREK-S für die JSG-Revision ab. Diese erinnert an die überrissene Revision, die in der Volksabstimmung 2020 Schiffbruch erlitten hatte. Die Umweltverbände appellieren an den Nationalrat, bei seinen Beratungen zum JSG auf der fachlich fundierten, rasch umsetzbaren und stärker an der Praxis ausgerichteten Lösung der «Stakeholder», aufzubauen.
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