Berliner Lehrer darf wegen Verharmlosung des Holocausts gekündigt werden

Die fristlose Kündigung eines Berliner Lehrers, der die Corona-Impfung in einem YouTube-Video mit dem Holocaust verglich, ist aus Sicht des Arbeitsgerichts Berlin rechtens. Der Lehrer habe das Maß der Kritik an der Impfpolitik überschritten. Die Kritik sei nicht mehr durch die Meinungsfreiheit gedeckt, argumentierte das AG Berlin mit Urteil vom 20. September 2022 (Az.: 22 Ca 223/23). Gegen das Urteil kann Berufung am Landesarbeitsgericht eingelegt werden. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Problemen in arbeitsrechtlichen Fragen eine kostenlose Erstberatung im Online-Check an. Dr. Stoll & Sauer erarbeitet mit erfahrenen Fachanwälten für Arbeitsrecht individuelle Lösungen. Die Kanzlei gehört zu den führenden Sozietäten im Verbraucherschutz.

Wie weit ist die Kritik am Impfen durch die Meinungsfreiheit gedeckt

Es war ein spektakulärer Fall in Berlin: Ein Lehrer lehnte in deHoch-Phase der Corona-Pandemie eine Impfung strikt ab und machte das in einem YouTube-Video mit einem Holocaust-Vergleich deutlich. Danach eskalierte die Auseinandersetzung mit seinem Arbeitgeber:

 

  • Als Privatperson machte der Lehrer seine ablehnende Einstellung gegenüber dem Impfen in einem YouTube-Video deutlich. Zu Beginn des Videos war für etwa drei Sekunden ein Bild eingeblendet, auf dem das Tor eines Konzentrationslagers abgebildet war. Der Originalschriftzug „Arbeit macht frei“ ersetzte der Lehrer durch den Text „Impfung macht frei“. Danach erfolgte ebenfalls drei Sekunden lang die Einblendung eines Tweets von Markus Söder, Ministerpräsident von Bayern. Darin kündigte er die Ausweitung des Impfangebots mit dem Text „Impfen ist der Weg zur Freiheit“ an. Eine weitere Erklärung bot der Lehrer nicht an.
  • Die Schulverwaltung kündigte dem Lehrer. Der Grund: Er stelle im Video einen Zusammenhang her vom staatlichen Werben um die Impfbereitschaft mit dem System der Konzentrationslager. Damit verharmlose er die Unrechtstaten der Nationalsozialisten und missachte die Opfer. Außerdem habe der Lehrer seine Schüler aufgefordert, seine außerdienstlichen Aktivitäten im Internet zu verfolgen. In anderen Videos habe er sich als Lehrer aus Berlin vorgestellt. Bereits in der Vergangenheit war die Schulaufsicht auf den Lehrer aufmerksam geworden. Schon zu Beginn der Corona-Pandemie hatte der Mann Masken als „moderne Hakenkreuze“ bezeichnet.
  • Der Lehrer sah in dem Video jedoch keinen Grund für eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Er habe mit dem privaten Video ausschließlich scharfe Kritik an der Äußerung des bayrischen Ministerpräsidenten Markus Söder üben und deutlich machen wollen, dass diese der menschen- und rechtsverachtenden Polemik des Nationalsozialismus nahekomme. Das Video sei durch das Grundrecht auf Meinungsäußerung und Kunstfreiheit gedeckt. Der Lehrer reichte Kündigungsschutzklage ein.
  • Am Arbeitsgericht Berlin war man nicht auf seiner Seite. Im Urteil heißt es nach Medienberichten: "Mit dem Bild und dem Text überschreitet der Lehrer das Maß der zulässigen Kritik an der Impfpolitik der Bundesregierung. Die Kritik ist hier nicht mehr durch die Grundrechte der Meinungsfreiheit oder Kunstfreiheit gedeckt. Vielmehr stellt sie eine unzulässige Verharmlosung des Holocausts dar." Darüber hinaus ergebe eine Auslegung des Inhalts des Videos nicht nur eine kritische Haltung an der Äußerung des bayrischen Ministerpräsidenten, sondern auch an der allgemeinen, auch vom Land Berlin und der Schulsenatorin, getragenen Impfpolitik. Die Kündigung seitens der Schule war also berechtigt, der Lehrer wird nicht weiterbeschäftigt.
  • Gegen das Urteil kann der Lehrer Berufung am Landesarbeitsgericht einlegen.
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Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Anlegerschutzrecht. Mit der Expertise von 40 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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