Krankenkassenverbände appellieren an Solidarität mit den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern: Gesetz nachbessern!

Anlässlich der 1. Lesung des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes im Deutschen Bundestag am 23. September 2022 appellieren die Verbände der Krankenkassen nachdrücklich an die Solidarität der Abgeordneten mit den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Parlamentarier müssten auf Nachbesserungen im Laufe des parlamentarischen Verfahrens hinwirken, insbesondere was die fairere Verteilung der Lasten angehe.

Es sei nicht hinnehmbar, dass die Belastungen des Gesetzes vollkommen unausgewogen verteilt seien. Versicherte und Arbeitgebende tragen mit mindestens elf Milliarden Euro die Hauptlast, um das geschätzte GKV-Finanzloch von 17 Milliarden Euro im Jahr 2023 zu stopfen. Demgegenüber blieben die Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer weitgehend außen vor, und auch der Bund werde seiner Finanzierungsverantwortung nicht gerecht. Neben dem nicht mehr akzeptablen Rückgriff auf die Kassenreserven und die Reserven des Gesundheitsfonds werde es für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler eine Beitragssatzerhöhung von 0,3 Prozentpunkten geben. Dies gerade in einer Zeit, in der die Bundesregierung richtigerweise milliardenschwere Entlastungspakete auflege, um die Bürgerinnen und Bürger von steigenden Lebenshaltungskosten durch Inflation und Energiepreissteigerungen zu entlasten. Die politischen Antworten auf diese Herausforderungen sind aus Sicht der Kassenverbände inkonsequent und widersprüchlich.

Entlastungspaket berücksichtigt nicht die angespannte Finanzlage der GKV und sozialen Pflegeversicherung (SPV)

Die Menschen seien auch durch die angespannte Finanzlage der GKV und SPV belastet. Dies werde im geplanten Entlastungspaket der Bundesregierung vollkommen außer Acht gelassen. Bei einer Beitragssatzsteigerung von 0,3 Prozentpunkten müssten die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler in 2023 bis zu 174 Euro mehr an Krankenkassenbeiträgen bezahlen, hälftig finanziert durch Versicherte und Arbeitgebende. Hinzu kämen die zu erwartenden Belastungen durch steigende Beiträge in der SPV und der Arbeitslosenversicherung. So könnten sich die Beitragssätze in 2023 um bis zu einem Prozentpunkt erhöhen. Und für 2024 gelte: Strukturreformen seien nicht in Sicht, die Reserven der Kassen aufgebraucht, vielmehr finanziere sich die GKV durch die Regelungen zur Aufnahme eines Bundesdarlehens in Höhe von einer Milliarde Euro auf Pump. Damit drohten auch in 2024 erhebliche Beitragssatzsteigerungen.

Versicherte und Arbeitgebende nicht im Regen stehen lassen

Die vielfachen Appelle der Krankenkassen und ihrer Verbände seien bislang nicht auf fruchtbaren Boden gefallen. Zwar bekennt sich die Ampel in ihrem Koalitionsvertrag zu einer stabilen GKV-Finanzierung, doch signifikante Beiträge des Bundes suche man vergebens, insbesondere was die auskömmliche Finanzierung der ALG-II-Beziehenden anbelangt. Allein diese Maßnahme würde die GKV jährlich um zehn Milliarden Euro entlasten. Weitere Entlastung brächte die Absenkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel von 19 Prozent auf sieben Prozent. Hier könnten die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler zusätzlich um fünf bis sechs Milliarden Euro entlastet werden. Trotz entsprechender Aussagen des Bundesgesundheitsministers ist hier noch kein Fortkommen erkennbar. Die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler sowie die Arbeitgebenden würden im Regen stehen gelassen. Die schwierige Finanzlage sei durch politische Entscheidungen verursacht worden. Die Verbände der Krankenkassen appellieren daher an die Mitglieder des Deutschen Bundestages: „Die sozialen Sicherheitssysteme sorgen für einen gesellschaftlichen Zusammenhalt und für soziale Sicherheit im Land. Sie sind das Fundament der sozialen Marktwirtschaft und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Deutschlands. Sorgen Sie dafür, dass auch die Finanzierung solidarisch gesichert bleibt.“

(Gemeinsame Pressemitteilung vom Verband der Ersatzkassen (vdek), AOK-Bundesverband, BKK-Dachverband, IKK e.V., Knappschaft)

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