Aussetzung des Stationsbezugs – ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt den Kompromiss, den die Selbstverwaltung im Gemeinsamen Bundesauschuss (G-BA) zur Richtlinie der Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) getroffen hat. Damit wird sowohl der Forderung der DKG nach grundsätzlicher Überarbeitung, als auch den Bedenken der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) Rechnung getragen. Der GMK und der DKG war es besonders wichtig zu verhindern, dass starre und kleinteilige Vorgaben die Weiterentwicklung der Versorgung psychisch erkrankter Menschen in Krankenhäusern erschwerten. Zudem sollte die gemeindenahe stationäre Versorgung durch die Vorgaben der Richtlinie nicht gefährdet werden.

„Unser Hauptkritikpunkt an den PPP-RL war immer der starre Stationsbezug. Dieser macht moderne Therapiekonzepte schier unmöglich und führte aus Sicht der Praktiker zu einer Verschlechterung der Versorgung. Es ist von großer Bedeutung, dass hier ein Umdenken eingesetzt hat und wir mit der dreijährigen Aussetzung ein klares Zeichen für moderne therapeutische Konzepte bekommen haben“, so Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG.

Neben diesem zentralen Kompromiss war auch die Aussetzung der Sanktionen im Jahr 2023 für die Kliniken für die Zustimmung zur Richtlinie unabdingbar. Gerade in der jetzigen finanziell für die Kliniken bedrohlichen Situation wären weitere Sanktionen nicht akzeptabel gewesen. Außerdem wurde gerade für die Stand-Alone-Tageskliniken eine Erleichterung bei der Erreichung der Mindestvorgaben erzielt, die zur Sicherstellung der wohnortnahen psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung beitragen wird.

„Insgesamt ist es ein Kompromiss, der Chancen bietet, die psychiatrische und psychosomatische Versorgung zu sichern, zu verbessern und weiterzuentwickeln. Sicherlich hätten wir uns mehr gewünscht, aber gerade die Abkehr vom Stationsbezug und die Aussetzung der Sanktionen war für uns ein großes Anliegen, zum Nutzen der Patientinnen und Patienten“, so Gaß.

Über den Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.903 Krankenhäuser versorgen jährlich 17 Millionen stationäre Patienten (2020) und rund 19 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,3 Millionen Mitarbeitern. Bei 122 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.

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