Gemeinsam fordern MVFP und BDZV daher die Europäische Kommission auf, den Vorschlag in ihrer anstehenden Sitzung des Kollegiums am Dienstag, 13. September, nicht anzunehmen. „In dieser Form wäre der Entwurf eine ‚Medienunfreiheitsverordnung‘ und ein Affront gegen die Werte der Europäischen Union und der Demokratie“, heißt es dazu von Seiten der Verbände.
Mit dem Plan, den Grundsatz der redaktionellen Freiheit von Verlegerinnen und Verlegern de facto außer Kraft zu setzen, würde die EU die Pressefreiheit zerstören, machen MVFP und BDZV klar. Dies sei nicht zuletzt deshalb nicht hinnehmbar, weil allein die Verlegerinnen und Verleger letztlich die ideelle, ökonomische und rechtliche Verantwortung für die gesamte Publikation trügen, heißt es von den Verbänden. „Die Kommission würde wesentliche Elemente der seit dem Beginn der Demokratie in Europa verankerten Pressefreiheit opfern, wenn sie die Verordnung in dieser Form weitertreibt.“
Darüber hinaus erläutern die Verlegerorganisationen, dass ein Grund für eine weitere Harmonisierung des Medienrechts auf EU-Ebene zugunsten einer stärkeren Kontrolle durch eine Medienbehörde oder mittelbar durch die Kommission „nicht ersichtlich“ sei. Vielmehr öffne das neu eingerichtete „Board“ für Mediendienste „Befürchtungen für eine politische Vereinnahmung der Medien Tür und Tor.“
Vor diesem Hintergrund fordern MVFP und BDZV, den Entwurf grundlegend zu überarbeiten oder ganz aufzugeben.
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