„Das Interesse an den Drittsendezeiten bei RTL ist auch in diesem Jahr wieder hoch“, sagt Prof. Christian Krebs, Direktor der NLM. „Wir prüfen nun in einem ersten Schritt die eingereichten Anträge auf ihre Zulassungsfähigkeit. Anschließend werden wir, wie gesetzlich vorgesehen, gemeinsam mit RTL die Anträge erörtern mit dem Ziel, eine einvernehmliche Auswahl zu treffen“, so Prof. Krebs. Kommt eine solche Auswahl nicht zustande, erfolgt das weitere Verfahren nach der Regelung in § 65 Abs. 4 des Medienstaatsvertrags. Vor Auswahl und Zulassung der Fensterprogrammveranstalter ist jeweils das Benehmen mit der Kommission zur Ermittlung der Konzentration (KEK) herzustellen.
Die Sendezeiten für unabhängige Dritte dienen nach dem Willen des Gesetzgebers der Sicherung der Meinungsvielfalt im Fernsehen. Ein solches Fensterprogramm muss unter Wahrung der Programmautonomie des Hauptveranstalters einen zusätzlichen Beitrag zur Vielfalt in dessen Programm, insbesondere in den Bereichen Kultur, Bildung und Information, leisten. Die ausgeschriebenen Sendezeiten bei RTL werden für fünf Jahre, vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2028, an unabhängige Dritte vergeben.
Im Anhang finden Sie die Bewerberliste als pdf mit Angabe der jeweiligen Sendezeitschiene, auf die sich die Programmanbieter beworben haben.
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