Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband: „Unsere Übergangsvereinbarung bringt sowohl Therapeutinnen und Therapeuten als auch Versicherten mehr Freiheit in der Gestaltung ihrer Therapie. Gleichzeitig ist die Qualität der Videobehandlung gesichert. Somit gibt es jetzt wieder eine moderne Therapieform in der Stimm,- Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie, die für viele Behandlungen in diesem Bereich eine sinnvolle Option darstellt.“
Rahmenbedingungen festgelegt
Die Übergangsvereinbarung legt die konkreten Rahmenbedingungen einer Behandlung per Video in der Stimm,- Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie fest. So können etwa Kinder bereits ab vier Jahren telemedizinisch behandelt werden, wenn ihre Medienkompetenz und Konzentrationsfähigkeit ausreicht und eine Bezugs- oder Betreuungsperson dabei ist. Ausgeschlossen ist die Behandlung per Video, wenn zum Beispiel in der Schlucktherapie die Gefahr des Verschluckens besteht – der persönliche Kontakt ist dann wichtig, damit die Therapeutin oder der Therapeut eingreifen kann. Genau wie in der Physio- und Ernährungstherapie muss die erste Behandlung in Präsenz stattfinden und Versicherte müssen der weiteren Behandlung in telemedizinischer Form zustimmen.
Hinsichtlich der technischen und datenschutzrechtlichen Anforderungen gelten für alle Heilmittelbereiche die gleichen Standards. Therapeutinnen und Therapeuten brauchen neben einem internetfähigen Endgerät ein Programm eines zertifizierten Videodienstanbieters. Die Liste der möglichen Anbieter ist an die entsprechende Übersicht für Ärztinnen und Ärzte angelehnt.
Der GKV-Spitzenverband mit Sitz in Berlin ist der Verband aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als solcher gestaltet er den Rahmen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt die Kranken- und Pflegekassen und damit auch die Interessen der 73 Millionen Versicherten und Beitragszahlenden auf Bundesebene gegenüber der Politik und gegenüber Leistungserbringenden wie der Ärzte- und Apothekerschaft oder Krankenhäusern. Der GKV-Spitzenverband übernimmt alle nicht wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V.
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