Deutschland im Krisenmodus – nur die Altenpflege soll funktionieren wie immer

Der DBVA fordert das Aussetzen und Anpassen von Qualitätsprüfungen entsprechend der Lebensrealitäten in der stationären Altenpflege und die Fortsetzung des Rettungsschirmes.

"Der aktuelle Entwurf eines COVID-19-Schutzgesetzes macht erneut deutlich, dass die personellen und wirtschaftlichen komplexen Zwangslagen in der stationären Altenpflege politisch nicht gesehen werden. Stattdessen soll nun erneut der bürokratische Aufwand in den Einrichtungen erhöht und die finanzielle Absicherung gestrichen werden. Unsere Mitarbeitenden in den Pflegeeinrichtungen haben das Belastungslimit überschritten," so die Vorsitzende des Deutschen Berufsverbandes für Altenpflege, Ursula Hönigs. "Unsere engagierten Teams versuchen täglich das Unmögliche, aber wir arbeiten ins Bodenlose. Das Ringen um Lebensqualität, Würde, Selbstbestimmtheit, Haltung fordert seit zwei Jahren Kreativität, Energie und Kraft, die nicht ausreichend unterstützt werden. In der Konsequenz werden immer mehr Mitarbeiter:innen krank. Das erhöht den Arbeitsdruck auf die Kolleg:innen in den Einrichtungen weiter."

Die stationäre Altenpflege steht dreifach unter Druck. Maximale personelle Belastungen, bedrängende Nachfragen von überlasteten Angehörigen, nicht refinanzierbare Kostensteigerungen.

Die zunehmenden personellen und wirtschaftlichen Zwangslagen provozieren Aufnahmestopp, regionale Unterversorgung und Schließungen von Einrichtungen. Die Pandemiefolgen und Kostenexplosion bewirken mühsame und häufig nicht erfolgreiche Nachverhandlungen bei Kostenträgern zu Energiekosten und Personalmangel. Personal fehlt aufgrund von Überlastung, Krankheit und Quarantäneanordnungen, gleichzeitig fordern die Qualitätsprüfungen der Heimaufsichten und des Medizinischen Dienstes Termine und Standards, die der Realität nicht entsprechen können.

Nach dem Auslaufen des Pflege-Rettungsschirmes stehen die Instrumente für schnellen Ersatz nicht mehr zur Verfügung. Die Kostenträger, also Pflegekassen und Sozialhilfeträger, erstatten die rasant gestiegenen Strom- und Gasabschläge in vielen Fällen nicht. Die stationären Altenpflegeeinrichtungen benötigen flexible Lösungen, um Personalsituationen zu organisieren, auch bei Qualitätsprüfungen. Zudem ist eine wirtschaftliche Absicherung unverzichtbar, um den Bestand der Pflegeeinrichtungen zu sichern. Diese Probleme konnten in der Vergangenheit über den Rettungsschirm aufgefangen werden, den die Bundesregierung aber nicht verlängert hat.

Der Deutsche Berufsverband für Altenpflege fordert:

1. Aussetzen der MD Prüfungen, bei denen die Lebensrealitäten der stationären Altenpflege ausgeblendet werden
2. Fortsetzung des Rettungsschirmes zum Abfedern der fehlenden Finanzierung.

Über Deutscher Berufsverband für Altenpflege e.V. (DBVA)

Der Deutsche Berufsverband für Altenpflege (DBVA) ist der einzige Berufsverband, der sich seit fast fünfzig Jahren ausschließlich für die Belange und die beruflichen Interessen der Altenpflege einsetzt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Berufsverband für Altenpflege e.V. (DBVA)
Postfach 1366
51657 Wiehl
Telefon: +49 (2262) 99999-14
Telefax: +49 (2262) 99999-16
http://www.dbva.de

Ansprechpartner:
Christina Kaleve
Bundesvorsitzende
Telefon: +49 (2262) 9999914
E-Mail: info@dbva.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel