Wie soll/darf ab dem 1.1.2024 geheizt werden?

Der Bundesverband Kraft Wärmekopplung e.V. (B.KWK) und Klimaschutz im Bundestag e.V. (KiB) begrüßen das Vorziehen des 65%-Ziels für EE-Wärme bei neuen Heizungsanlagen von 2025 auf den 1. Januar 2024.

Bei den Vorschlägen aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), wie das 65%-Ziel erreicht werden soll, vermissen wir Lösungen unter Einbezug der Kraft-Wärme-Kopplung, z.B. in Kombination mit Wärmepumpen und Solaranlagen.

„KWK-Anlagen werden bei stromoptimiertem und wärmegedeckeltem Betrieb zur Abdeckung des Strombedarfs, wenn die Sonne nicht ausreichend scheint und/oder der Wind nicht ausreichend weht, zur flexiblen Abdeckung der „Residuallast“ (Netzlastverbrauch) gebraucht“, sagt Claus-Heinrich Stahl, Präsident B.KWK.

Zur Frage, wie in Zukunft geheizt werden darf, machen zwei Konzeptpapiere entsprechende Vorschläge. Das Konzeptpapier „65 Prozent erneuerbare Energien beim Einbau von neuen Heizungen ab 2024“ (65% EE) von BMWK und BMWSB skizziert, wie die im Koalitionsvertrag vereinbarte Vorgabe, jede neu eingebaute Heizung ab 1.1.2024 mit einem Anteil von Erneuerbaren Energien von mindestens 65 Prozent zu betreiben, konkret umgesetzt werden soll (Erfüllungsoptionen).

Das Diskussionspapier des BMWK „Konzept für die Umsetzung einer flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung als zentrales Koordinierungsinstrument für lokale, effiziente Wärmenutzung“ (KWP) formuliert die Verpflichtung zur kommunalen Wärmeplanung als Rahmen für weitergehende Regelungen von Ländern und Kommunen.

Aus Sicht des B.KWK sowie des KiB sind beide Vorhaben der Bundesregierung (KWP & 65% EE) gemeinsam zu diskutieren und auf die bestehende Bundesgesetzgebung abzustimmen.

Die im 65% EE Konzept benannten Erfüllungsoptionen setzen, so Dr. Jörg Lange vom KiB e.V., zu einseitig darauf, dass schnell und zeitgleich treibhausgasneutral erzeugter Strom in ausreichender Menge zur Verfügung steht. „Dies ist wünschenswert, aber nicht wahrscheinlich. Daher müssen die Erfüllungsoptionen so ausgestaltet werden, dass sie auch, wenn das nicht so ist, die Ziele des Klimaschutzgesetzes einhalten können“, so Dr. Lange.

65% Erneuerbar bedeuten nicht in jedem Fall treibhausgasarm oder gar treibhausgasneutral. Entscheidend für den CO2-Fußabdruck der Erfüllungsoptionen einer energetischen Heizungs- bzw. Gebäudesanierung ist die CO2-Emission des verbleibenden 35%-Endenergiebedarfs.

Die Unterzeichnenden schlagen daher vor:

  • Bei allen Erfüllungsoptionen und darauf abzustimmenden förder- und ordnungspolitischen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), der Bundesförderung Energieeffiziente Gebäude (BEG), der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) sowie des geplanten Aufbauprogramms Wärmepumpe, die tatsächlichen Treibhausgasemissionen der jeweiligen Energieträger als verbindlichen Maßstab anzusetzen. Dabei sind auch die Vorkettenemissionen zu berücksichtigen.
  • Den Anschluss von elektrischen Wärmepumpen, wo immer möglich und sinnvoll, mit einer gleichzeitigen Installation von Photovoltaik-Anlagen zu verknüpfen.
  • Für die in der sogenannten Dunkelflaute (keine Solarstrahlung und keine Erträge aus Windkraft) nachgefragte Residuallast (Nachfrage nach Wärme und Strom) sind KWK-Anlagen perspektivisch mit grünem Gas (z.B. Wasserstoff, Biogas) einzusetzen. Die Transformation im Gebäudebestand muss sich für diesen Fall auf grünes Gas und Kraftwärmekopplung stützen können.

Diese Vorschläge stützen sich auf die Vereinbarungen, wie sie im Koalitionsvertrag für Klimaschutz im Gebäudebereich (2021 – 2025) getroffen wurden:

“Um eine wirtschaftlich effiziente, sozialverträgliche Umsetzung der Klimaschutzziele, insbesondere orientiert an der eingesparten Tonne CO2, sicherzustellen, setzen wir auf passgenaue und technologieoffene Maßnahmen aus Optimierung der Gebäudehülle, der technischen Anlagen zur Erzeugung und Versorgung mit erneuerbarer Energie am Gebäude und Quartierslösungen. Die Förderprogramme werden wir den Zielen und Bedarfen entsprechend weiterentwickeln und umschichten.”

„Eine kommunale Wärmeplanung halten wir entgegen des Vorschlags des BMWK für alle Kommunen für notwendig, um die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen. Gleichzeitig sollte auch eine Kälteplanung im Programm enthalten sein, da zukünftig in den Sommermonaten Klimatisierung erforderlich sein wird“, sagt Claus-Heinrich Stahl, Präsident B.KWK.

Die gemeinsamen Stellungnahmen von B.KWK und KiB zum Konzeptpapier „65 Prozent erneuerbare Energien beim Einbau von neuen Heizungen ab 2024“ (BMWK & BMWSB) und zum Diskussionspapier „Konzept für die Umsetzung einer flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung als zentrales Koordinierungsinstrument für lokale, effiziente Wärmenutzung (BMWK)“ siehe unter:

Weitere Informationen

Lange, Jörg & Martin Ufheil 2022: Anregungen zur Neuausrichtung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Leibfried et al. 2022: Vorschlag für Eckpunkte zum „Aufbauprogramm Wärmepumpe“ des BMWK.

Über Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK)

Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) ist eine branchenübergreifende Initiative von Herstellern, Betreibern und Planern von KWK-Anlagen aller Größen und beliebigen Brennstoffen, ferner von Stadtwerken, Energieversorgern, wissenschaftlichen Instituten und verschiedensten Unternehmen und Einzelpersonen. Sie alle vereint das Ziel, die KWK in Deutschland voranzubringen und die damit verbundenen Chancen für Wirtschaft und Umwelt zu nutzen. Der Klimaschutz im Bundesverband e.V. (ehemals CO2 Abgabe e.V.) ist ein Zusammenschluss von ca. 950 Unternehmen, Verbänden, Kommunen und Einzelpersonen, die sich für wirksame Klimaschutzmaßnahmen einsetzen.

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