„Endlich bringt die Bundesregierung das Energiesparen in Deutschland durch konkrete politische Beschlüsse voran. Seit Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine hat sie viel zu wenig getan, um für einen effizienten und sparsamen Umgang mit Energie zu sorgen. Die Energiesparverordnungen müssen nun der Startschuss sein, um diesen Winter und darüber hinaus, so viel Energie zu sparen wie möglich. Denkmäler weniger zu beleuchten oder Werbetafeln nachts abzuschalten leistet auch einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz weit über das nächste halbe Jahr hinaus. Diese Maßnahmen sollten als neuer Standard dauerhaft in Kraft bleiben. Die Energieeinsparverordnungen brauchen deshalb schon heute eine klare Perspektive auf Entfristung.
Das gilt auch im Gebäude- und Industriesektor. Wir begrüßen sehr, dass Maßnahmen zur Effizienzsteigerung von Heizungssystemen, wie der sogenannte hydraulische Abgleich, nun endlich verpflichtend werden. Die Bundesregierung muss aber klarstellen, dass diese Verpflichtung für alle Gebäudeeigentümer und damit auch in Ein- oder Zwei- Familienhäusern gilt. Außerdem muss die Umsetzung zum Beispiel durch die Schornsteinfeger kontrolliert und dokumentiert werden und die Vorgaben im Gebäude-Energie-Gesetz verstetigt und auf alle Heizsysteme ausgeweitet werden.
Unverständlich ist, warum die Pflicht zur Umsetzung wirtschaftlicher Maßnahmen aus Energieaudits und Energiemanagementsystemen in Unternehmen nicht für alle Betriebe, auch den Mittelstand, gelten soll. Hier gilt es nachzubessern. Die verpflichtende Umsetzung von Energieaudits muss den Kern eines Energieeffizienzgesetzes bilden. Angesichts der Klimakrise und der drohenden Energieversorgungskrise gilt es nun, alle Zurückhaltung beim Energiesparen abzulegen. Die Ampel-Koalition muss sich zur effizienten und sparsamen Energienutzung bekennen und dafür mit einem starken Energieeffizienzgesetz eine langfristig wirksame gesetzliche Grundlage im Einklang mit den Klimazielen schaffen.“
Hintergrund: Mit zwei Energiesparverordnungen will die Bundesregierung einer Gasmangellage vorbeugen. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet das Energiesicherungsgesetz. Für die kommenden sechs Monate wird in den Verordnungsentwürfen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klima beispielsweise die Beleuchtung von Denkmälern und beleuchtete Außenwerbung und die Beheizung privater Pools untersagt. Auch Informationspflichten für Gaslieferanten und Vermietende gehören zu den Vorgaben. Mit einer zweiten Verordnung sollen innerhalb der nächsten zwei Jahre Gebäudeeigentümer*innen zur Optimierung von Heizungsanlagen verpflichtet werden. Unternehmen mit einem Energieverbrauch über 10 GWh werden dazu verpflichtet, Effizienzmaßnahmen umzusetzen, die im Rahmen von Energieaudits oder Energiemanagementsystemen als wirtschaftlich identifiziert wurden. Am 19. August werden Länder und Verbände zum Referentenentwurf im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz angehört. Die Ressorteinigung ist für nächste Woche angekündigt worden.
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