Reels sind kurze, maximal 15-sekündige Videos auf Instagram. Jeder Nutzer kann solch ein Video aufnehmen und z. B. mit Musik, Bildern oder Effekten aufpeppen. Private Nutzer ohne Business Account dürfen sich bei der Musikauswahl für ihren Video-Clip aus der Bibliothek von Instagram bedienen, wo lizensierte Titel hinterlegt sind, die Nutzungsrechte also bei Instagram liegen. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass andere Sounds, ebenso wie Bilder und Fotografien urheberrechtlich geschützt sein können und daher ohne die erforderliche Erlaubnis des Rechteinhabers nicht für das eigene Reel genutzt werden dürfen. Wer unrechtmäßig fremden Content nutzt, muss damit rechnen, dass der Inhalt von Instagram entfernt wird, das eigene Instagram-Konto eingeschränkt oder gar gesperrt wird. Zudem kann es eine Abmahnung vom Inhaber der Urheberrechte oder Schadenersatzforderungen geben und das ist mit teilweise hohen Kosten verbunden. Allerdings weisen die ARAG Experten darauf hin, dass nicht alle kreativen Privatnutzer, die Reels produzieren und verbreiten, nun Ärger erwarten müssen. Wenn die Video-Clips nicht länger als 15 Sekunden lang sind und keinen kommerziellen Zweck verfolgen, geht der Gesetzgeber von geringfügiger Nutzung aus und die ist gesetzlich erlaubt.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de
Ansprechpartner:
Jennifer Kallweit
Pressereferetnin
Telefon: +49 (211) 9633115
Fax: +49 (211) 9632220
E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de
Pressereferetnin
Telefon: +49 (211) 9633115
Fax: +49 (211) 9632220
E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de
Weiterführende Links
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.