Im Einzelnen sieht der Entwurf vor, dass Referendar*innen, die Sorgeverantwortung tragen oder eine anderweitige Härtesituation nachweisen können, einen Teilzeitanspruch erhalten sollen.
Der Teilzeitanspruch im Referendariat ist ein wichtiger Schritt zu einer inklusiven juristischen Ausbildung. In der geplanten Form wird er aber aus mehreren Gründen keine spürbare Entlastung schaffen. Denn zum einen ist der anspruchsberechtigte Personenkreis sehr begrenzt. Dies kann und darf aber nicht das Ziel der Reform sein, wenn diese die große Vielfalt moderner Lebensrealitäten tatsächlich anerkennen will. Jeder Person, die einmal Sorgeverantwortung getragen hat, ist außerdem klar, dass die Reduzierung der Arbeitszeit um ein Fünftel schon im Ansatz unzureichend ist. Zum anderen verlängert sich das Referendariat durch die Teilzeit um ein Viertel. Das ist schon rechnerisch wenig plausibel. Zudem besteht der prekäre Status von Referendar*innen mit Sorgeverantwortung dann über einen noch längeren Zeitraum. Dies ist umso gravierender, wenn die ohnehin schon geringe Unterhaltsbeihilfe – wie geplant – noch weiter reduziert werden soll.
Der Entwurf befasst sich neben der Teilzeit auch mit Inhalten des Studiums. Jurastudierende sollen fortan lernen, das Recht kritisch zu reflektieren. Insbesondere sollen sie sich mit dem Unrecht des Nationalsozialismus und der SED-Diktatur auseinandersetzen.
Auch diese Neuerungen sind eine positive Entwicklung. Damit Jurist*innen ihrer Verantwortung in einem demokratischen Rechtsstaat aber gerecht werden können, „darf die kritische Reflexion kein randständiges Zusatzfach bleiben, sondern die Auseinandersetzung mit struktureller Diskriminierung muss ins Zentrum der Ausbildung rücken“, so Helene Evers, Vorsitzende des Arbeitstabs Ausbildung und Beruf im djb.
Der djb hat daher in einer aktuellen Stellungnahme konstruktive Änderungsvorschläge unterbreitet.
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