„Dass die Telefon-AU ab sofort wieder möglich ist, ist grundsätzlich eine gute Nachricht für die Hausärztinnen und Hausärzte, insbesondere aber für die Patientinnen und Patienten. Bei leichten Atemwegserkrankungen, bei denen eine Behandlung in der Praxis aus medizinischer Sicht nicht zwingend notwendig ist, müssen sich die Patientinnen und Patienten nun nicht mehr in ein volles Wartezimmer setzen, nur weil sie ihren Arbeitgebern eine Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung vorlegen müssen.
Jetzt muss sichergestellt werden, dass die Kassen das nicht direkt wieder als Kostensparmodell missbrauchen, sondern die bisher gültigen Vergütungsregeln auch in Zukunft angewendet werden.
Wichtig ist: Allein die Ärztin oder der Arzt entscheidet, ob eine telefonische AU in dem konkreten Fall vertretbar ist oder nicht. Es handelt sich um eine Telefon-AU-Möglichkeit, nicht um eine Telefon-AU-Pflicht.
Die Regelung ist zunächst bis zum 30. November befristet. Wir fordern, dass, unabhängig von der Corona-Pandemie, im Anschluss die telefonische AU für Patientinnen und Patienten, die die Hausärztin oder der Hausarzt kennt, dauerhaft und mit einer fairen Vergütung in die Regelversorgung überführt wird.“
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