BEE fordert Offenlegung von Stromkontrakten der deutschen AKW – technische und wirtschaftliche Aspekte eines Streckbetriebs prüfen!

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) e.V. stellt sich deutlich gegen den politisch debattierten Streckbetrieb der verbliebenen deutschen Atomkraftwerke (AKW). Ein solcher Streckbetrieb stelle den Atomausstieg in Frage. Er sei darüber hinaus energiepolitisch falsch und könne ggf. sogar schwerste finanzpolitische Verwerfungen auslösen.

„Der Leichtsinn, mit dem die Debatte von einigen politischen Akteuren derzeit geführt wird, ist nicht länger tragbar. Unter Ausblendung zentraler sicherheitstechnischer, aber auch wirtschaftlicher Fragen wird versucht, die aktuelle fossile Energiepreiskrise als Hebel für eine Revitalisierung der Atomenergie zu nutzen. Der Ausstieg ist gesetzlich definiert und muss am 31.12.2022 abgeschlossen werden. Ich erwarte, dass die Koalition an dieser Stelle steht“, so BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter.

„Angesichts der aktuellen Debatte müssen die Betreiber der deutschen AKW die von ihnen eingegangenen Langfristkontrakte zum Stromverkauf offenlegen. Wenn, wie bei derartigen Kraftwerken üblich, die bis Jahresende vorhersehbare Stromproduktion bereits langfristig verkauft ist, hätte die Mindererzeugung durch einen Streckbetrieb womöglich in den kommenden Monaten für die Volkswirtschaft fatale Folgen“, fürchtet Peter. Zum einen müssten die Unternehmen an Kurzfristmärkten (u.a. am Spotmarkt) Strommengen nachkaufen, um die eingegangenen Lieferverpflichtungen aus den Langfristkontrakten zu erfüllen. Dies ginge für die Betreiber der AKW mit hohen Kosten aufgrund der aktuellen Preissteigerungen einher und impliziere deutliche wirtschaftliche Verluste. Gleichzeitig würde die zusätzliche Nachfrage die Preise an diesen Kurzfristmärkten weiter massiv treiben und erhöhe damit die Stromkosten für alle anderen dort nachfragenden Kunden und somit die Volkswirtschaft.

„Angesichts von lediglich 4,5 Gigawatt AKW-Leistung, die sich im Streckbetrieb potenziell halbieren würde, ist ein Streckbetrieb auch energiepolitisch für den Winter nur bedingt relevant. Energiesparmaßnahmen und die in §30 Energiesicherungsgesetz angekündigten Maßnahmen zur Erhöhung der Produktion aus Erneuerbaren Energien wären hier deutlich wirksamer. Darum muss sich die Bundesregierung nun kümmern. Vor diesem Hintergrund unterstützen wir die Forderungen nach einem Energiegipfel, der über die rein technische Prüfung einer Laufzeitverlängerung durch die Bundesregierung hinausgeht“, so Peter abschließend.


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