Gericht missachtet Persönlichkeitsrechte

Das ist ein herber Schlag für alle, die wissen, wie Sprache funktioniert“, sagt der Vorsitzende des Vereins Deutsche Sprache (VDS), Prof. Walter Krämer, nach dem heutigen Urteil des Landgerichts Ingolstadt. Das hatte die Gender-Klage eines VW-Mitarbeiters gegen Audi abgewiesen, da dieser „nicht zur aktiven Nutzung des Leitfadens verpflichtet sei, weil dieser sich nur an Audi-Mitarbeiter richte“, so der Vorsitzende Richter in einer ersten Erklärung. Der Kläger wollte nicht in Schreiben mit einer vermeintlich gendergerechten Sprache angesprochen werden. „Dass das Gericht nicht den Mut hatte, sich zur Sache zu äußern, ist ein Armutszeugnis“, so Krämer.

Niemandem darf gezwungen werden, eine Sprache zu sprechen, die nicht nur gegen allgemein anerkannte Kommunikationsbräuche, sondern auch gegen die Regeln der deutschen Rechtschreibung geht. Der VDS ist mehr als nur enttäuscht von dem Urteil der Richter: „Hier wurde nicht Recht gesprochen, sondern einer kleinen, aber lauten Minderheit klein beigegeben,“, so Krämer, „Eine ideologisch gefärbte Sprache hat weder was mit Respekt noch mit Anstand zu tun, Gendersprache dient nur dazu, sich selbst zu erhöhen und alle anderen, die ihr nicht folgen, als rückwärtsgewandt zu verleumden.“ Die Anwälte des Klägers, Burkhard Benecken (Marl) und Dirk Giesen (Düsseldorf), zeigen sich unzufrieden: „Die Rechte unseres Mandanten wurden klar gebrochen, dass das Gericht hier anders geurteilt hat, zeigt, wie sehr die Gender-Ideologie auch die Richterzimmer erreicht hat“, so Giesen.

Der VDS ist überzeugt: Niemand ist ein Sternchen oder eine gestotterte Lücke, das wird weder heterosexuellen, noch homo- oder transsexuellen Menschen gerecht. Vor allem aber haben die Richter ignoriert, dass Gendern Menschen ausschließt, die aufgrund geistiger oder körperlicher Einschränkungen Probleme haben, Genderzeichen zu verstehen oder sie vermeintlich korrekt zu übersetzen: „Auch diese Menschen haben ein Recht auf gesellschaftliche Teilhabe, dennoch müssen sie jetzt damit leben, dass ihre Ansprüche nicht wichtig genug sind, um anerkannt und umgesetzt zu werden“, so Krämer weiter.

Der Kläger sowie der VDS, der den Kläger moralisch und finanziell unterstützt hat, warten jetzt zunächst die schriftliche Urteilsbegründung ab, danach wird entschieden, ob Rechtsmittel eingelegt werden. „Die Sprache – das Kommunikationsmittel der Basis – darf nicht unter die Räder der Justiz kommen“, stellt Krämer klar.

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