TSVG-Neupatientenregelung vom Kabinett gestrichen

Kabinett beschließt GKV-Stabilisierungsgesetz und streicht TSVG-Neupatientenregelung. Der Gesetzgeber konterkariert damit massiv die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen. Patientinnen und Patienten müssen zukünftig mit längeren Wartezeiten auf Facharzttermine rechnen.

Das Kabinett hat heute das von Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach eingebrachte GKV-Stabilisierungsgesetz beschlossen. Für die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) ist damit wahr geworden, was von der Vertretung der zugelassenen Ärzteschaft befürchtet wurde: Die Patientenversorgung durch Haus- und Facharztpraxen wird sich weiter verschlechtern.

Denn nun wird die ursprünglich mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eingeführte Regelung, nach der die ärztlichen Leistungen für die Behandlung von Neupatientinnen und -patienten extrabudgetär vergütet werden, aufgehoben. Darunter fielen alle Patientinnen und Patienten, die erstmals oder erstmals seit mehr als zwei Jahren wieder in der jeweiligen Arztpraxis behandelt wurden. „Gerade bei den immer häufiger vorkommenden Praxisschließungen ohne Nachfolge können bestehende Praxen es nicht mehr kompensieren, neue Patientinnen und Patienten aufzunehmen, wenn die Leistungen zukünftig nicht mehr außerhalb der streng limitierenden Budgetvorgaben finanziert werden“, so der stellvertretende Vorsitzende des Vorstands der KV RLP, Dr. Andreas Bartels. Zudem sei die Begründung, die Gesundheitsminister Lauterbach für die Streichung anführe, man sei „nicht richtig in der Lage zu prüfen, wer Bestands- und wer Neupatient ist“, vollkommen hanebüchen. Schließlich könne jede Ärztin und jeder Arzt sehr wohl nachprüfen, wann eine Patientin bzw. ein Patient das letzte Mal da gewesen sei.

Es ist also damit zu rechnen, dass sich die schon jetzt vorhandenen Wartezeiten gerade in hochspezialisierten Facharztpraxen – etwa in der Kardiologie, Neurologie und Gastroenterologie – massiv ausweiten werden. „Unsere Aufgabe der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung wird damit vom Gesetzgeber massiv konterkariert“, so Dr. Bartels weiter.

 

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