DGB mahnt strengere Vorgaben für öffentliche Aufträge an

Arbeitnehmervertretung fordert für Baden-Württemberg Nachbesserungen bei den Ausschreibungsbedingungen.

Dumpinglöhne gibt es aus Sicht des DGB in Baden-Württemberg immer noch – auch bei öffentlichen Aufträgen. Die Arbeitnehmervertretung fordert diesbezüglich Nachbesserungen bei den Ausschreibungsbedingungen.

Kai Burmeister, DGB-Vorsitzender in Baden-Württemberg, erwartet von der Grün-Schwarzen Landesregierung schärfere Regeln bei der Vergabe von staatlichen Aufträgen. „Bei öffentlichen Aufträgen müssen Tarifverträge gelten. Wo es die nicht gibt, braucht es einen Vergabe-Mindestlohn von 13,50 Euro.“, so Burmeister. Diese Vorgabe müsse bei Ausschreibungen ab 10.000 Euro gelten. „Es darf keine Schmutzkonkurrenz geben. Land und Kommunen haben eine große Verantwortung und müssen mit gutem Beispiel vorangehen.“

Auch Prof. Schulten vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut plädiert dafür, dass „diejenigen Betriebe belohnt werden müssen in öffentlichen Vergabeverfahren, die ihre Beschäftigten nach Tarifvertrag bezahlen“.

In Baden-Württemberg ist nach Aussage von Burmeister nur jeder zweite Beschäftigte von einem Tarifvertrag geschützt. Dem Staat entgingen durch Tarifflucht jährlich viele Milliarden an Einnahmen. „Es geht um ein gerechtes Land. Zur Not werden wir laut.“

Für Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland erhöht sich der Mindestlohn ab dem 1. Oktober 2022 auf 12 Euro je Stunde. Zum 1. Juli wurde er turnusmäßig zunächst auf 10,45 Euro erhöht. 

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