Illegale Glücksspiel-Abzocke darf sich für Anbieter nicht lohnen
Seit Jahren werden in Online-Casinos Milliarden umgesetzt. Ein höchst lukratives Geschäft. Was nur wenige Spieler wissen: In Deutschland war bis zum 30. Juni 2021 Online-Glücksspiele im Internet bis auf wenige Ausnahmen verboten. Seit dem 1. Juli 2021 können Casinos ihr Angebot auch in Deutschland einstellen, wenn sie dafür über eine nationale Lizenz verfügen. Letztlich heißt das: Die Rechtslage ist eindeutig: Wer vor dem 1. Juli 2021 bei einem Online-Glücksspiel-Anbieter gezockt und verloren hat, kann seine Verluste gerichtlich zurückfordern. Natürlich kann das Casino im Umkehrschluss auch Gewinne einklagen. Der vorliegende Fall am Oberlandesgericht unterstreicht diese Rechtsauffassung eindrucksvoll. Hier die wichtigsten Fakten zum OLG-Beschluss:
- Das Glücksspielverbot in Deutschland verstößt nicht gegen das EU-Recht.
- Natürlich hat auch der Spieler gegen geltendes Recht verstoßen. Dass er sich der Gesetzeswidrigkeit des Glücksspiels in Bayern leichtfertig verschlossen habe, trifft aus Sicht des Gerichts nicht zu. Der Glücksspielanbieter hingegen muss sich dieses Verstoßes bewusst gewesen sein und ihn trotzdem gewollt haben.
- Der Streitwert in dem Verfahren wurde auf 16.000 Euro festgesetzt. Dabei handelt es sich um die Verluste des Klägers bei Online-Glücksspielen.
- Mittlerweile liegen drei verbraucherfreundliche Entscheidungen von Oberlandesgerichten vor, die den Verbrauchern ein Recht auf Rückforderung ihrer Verluste einräumen. Auch eine steigende Anzahl von Landgerichten urteilen im Sinne der Geschädigten.
- Landgerichte argumentieren, dass Glücksspiel-Anbieter keine behördliche Erlaubnis besaßen, Online-Spiele in Deutschland anzubieten. Der Spieler hat seine Spieleinsätze bei der Beklagten ohne rechtlichen Grund getätigt. Der Vertrag über die Teilnahme an den Online-Glücksspielen war nichtig, so das Gericht in seiner Begründung. Rechtliche Grundlage stellt § 134 BGB in Verbindung mit § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrages dar. Danach war das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet bis 30. Juni 2021 verboten.
- Oftmals werten die Gerichte es als ein fatales Signal, wenn Anbieter von illegalem Glücksspiel ihre Einnahmen behalten könnten. Zwar habe der Verbraucher freiwillig an einem illegalen Glücksspiel teilgenommen, doch das Behalten von Geldern aus rechtswidrigen Glücksspielen würde das Verbot unterlaufen, so das Gericht. Ziel des Glücksspielstaatsvertrages ist der Schutz des Spielers vor suchtfördernden, ruinösen oder betrügerischen Erscheinungsformen des Glücksspiels. Die Gefährdung des Spielers besteht fort, solange diese Angebote für ihn verfügbar sind. Sprich: Wer illegale Angebote unterbreitet, darf nicht belohnt werden.
- Das OLG hat bisher noch nicht abschließend entschieden.
Dr. Stoll & Sauer rät bei Glücksspiel-Abzocke im Internet zur Klage
Die Chancen, verspieltes Geld wieder zurückzuholen, stehen nach für Verbraucher nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist die juristische Aufarbeitung der Online-Casino-Abzocke durch zahlreiche Urteile ein großes Stück weitergekommen. Wegweisend war das Oberlandesgericht Frankfurt mit seinem Beschluss vom 4. April 2022. Ein Online-Casino habe keinen Anspruch auf das Geld der Spieler. Das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland sei weitreichend verboten und die Verträge zwischen Spieler und Anbieter daher nichtig gewesen (Az. 23 U 55/21). Die Chancen auf Rückerstattung sind dadurch enorm gestiegen. Daher rät die Kanzlei betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg gegen den Casino-Betreiber herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung. Bei Bedarf kontaktieren wir für Geschädigte auch einen Prozessfinanzierer, der Verbrauchern bei Klagen unter die Arme greift.
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen aktuell in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Die Musterfeststellungsklage gegen die VW AG haben Inhaber ebenso mit angeführt. Im renommierten JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.
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