Kabinettsbeschluss zum Bundeshaushalt 2023: Für die Wasserstraße ist das noch zu wenig!

Heute hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2023 beschlossen. Die Mittel für die Bundeswasserstraßen sinken 2023 auf 1,35 Milliarden Euro. 2022 waren es noch 1,7 Milliarden Euro. Die Binnenhäfen und der VBW hatten bereits anlässlich der Verhandlungen zum Haushalt 2022 davor gewarnt, dass 2023 ein beträchtlicher dreistelliger Millionenbetrag für Unterhaltung, Erhaltung, Ersatz-, Aus- und Neubaumaßnahmen fehlen würde.

Marcel Lohbeck, Geschäftsführer von BÖB und VBW: „Alle Akteure im System Wasserstraße haben mit Freude zur Kenntnis genommen, dass 2020 erstmalig alle zur Verfügung stehenden Investitionsmittel für die Wasserstraße verbaut werden konnten und sogar die bis dahin sehr hohen Restmittel vollständig in konkrete Vorhaben abgeflossen sind. Bereits damals war klar, dass wir ohne eine Anpassung der Mittel an den tatsächlichen Bedarf mittelfristig in eine dramatische Unterfinanzierung hineinlaufen. In 2021 und 2022 konnte diese Unterdeckung noch durch Mittel aus dem pandemiebedingten Konjunkturprogramm und aus dem Klimaschutzsofortprogramm kompensiert werden. Im Jahr 2023 wird es keine solchen Sondereffekte geben. Nun tritt ein, wovor die Binnenhäfen und der VBW seit langem gewarnt haben: Bei der Wasserstraße, dem Verkehrsträger mit Kapazitäten für eine ökologische Verkehrsverlagerung, drohen eine Verstetigung des Sanierungsstaus und eine weitere Verschlechterung des Zustandes vieler Bauwerke.

Bleibt der Mittelansatz unverändert, wäre die Verwaltung in Folge gezwungen, Projekte zu priorisieren, Ausschreibungen oder Vergaben zu verschieben und schlimmstenfalls sogar Projektverträge zu kündigen. Das würde die ambitionierten Verlagerungsziele Deutschlands und auch die der Europäischen Union konterkarieren.

Aktuell sehen wir, wie wichtig verlässliche Verkehrsträger für resiliente Transportketten und für die sichere Versorgung von Wirtschaft, Industrie und Bevölkerung sind. Die Schiene ist derzeit an ihren Leistungs- und Kapazitätsgrenzen und kann diese Aufgabe nicht allein bewältigen. Bis zum Beschluss des Bundeshaushalts im Dezember muss die Finanzierungslücke im Wasserstraßenetat geschlossen werden. Das Parlament hat das System Wasserstraße in den vergangenen Jahren immer wieder sehr stark unterstützt. Die aktuelle Finanzierungslücke ist aber vermutlich zu groß, als dass die Parlamentarier auch diesmal die Kohlen aus dem Feuer holen könnten. Wir sehen die Verantwortung hier klar beim Bundesverkehrs- und beim Bundesfinanzministerium und appellieren an diese, gemeinsam mit den Verkehrs- und Haushaltspolitikerinnen und -politikern der Regierungsfraktionen eine Lösung zu finden.

Zu begrüßen ist immerhin, dass die Wasserstraßen in der mittelfristigen Finanzplanung mit ca. 1,7 Milliarden Euro pro Jahr dann bedarfsgerecht ausgestattet werden sollen. Das ist die Zielmarke, die auch für den Haushalt 2023 erreicht werden muss.“

Aufmerken lässt auch der Mittelansatz für den Kombinierten Verkehr: Die Parlamentarier hatten für das Jahr 2022 die von Verkehrs- und Finanzministerium vorgesehene Kürzung auf 62,7 Millionen Euro rückgängig gemacht und stattdessen den Titel auf 77,7 Millionen Euro angehoben. Dafür hatten sich die Binnenhäfen im Vorfeld nachdrücklich eingesetzt. Der Regierungsentwurf sieht für 2023 wieder nur 62,7 Millionen Euro vor.

Lohbeck „2023 wird das erste Jahr, in dem die neue Förderrichtlinie für den KV zur Anwendung kommt. Aus Sicht der Binnenhäfen ist es höchst bedauerlich, dass das zuständige Fachministerium die Mittel im Vergleich zum Vorjahr absenkt. Das ist kein positives Signal für den Kombinierten Verkehr, der in den letzten Jahren mit enormen Wachstumsraten geglänzt hat und noch deutlich mehr Potenzial hat. Wir werden wie bereits für den Haushalt 2022 bei den Verkehrs- und Haushaltspolitikern dafür werben, den KV im parlamentarischen Verfahren zu stärken, statt zu schwächen.“

Positiv festzuhalten sind die Mittelansätze für die Förderprogramme zur nachhaltigen Modernisierung der Binnenschifffahrt mit 50 Millionen Euro (+ 10 Mio. im Vergleich zu 2022). Ebenfalls gut, wenn auch überfällig, ist, dass der Bund der WSV endlich weiter dringend notwendige Stellen für die Digitalisierung zur Verfügung stellt.

Lohbeck, der auch der Arbeitsgruppe Digitalisierung im Masterplan Binnenschifffahrt vorsitzt: „22 Stellen für Neuausrichtung der IT, Digitalisierung und Building Information Modeling – das sind dringend notwendige Weichenstellungen. Wir begrüßen dies sehr. Sobald der Haushalt im Dezember beschlossen ist, muss es darum gehen, diese Stellen auch sehr zeitnah zu besetzen.“

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen e.V. (BÖB)
Leipziger Platz 8
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 39881981
Telefax: +49 (30) 340608553
http://www.binnenhafen.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel