Folgende Sendezeitschienen stehen nach Erörterung mit RTL für die Zulassungsperiode vom 01.07.2023 bis 30.06.2028 zur Verfügung:
1. Sendezeitschiene: Samstag 19:05 bis 20:15 (70 Minuten)
2. Sendezeitschiene: Montag 23:25 bis 00:00 (35 Minuten)
3. Sendezeitschiene: Dienstag 00:30 bis 01:15 (45 Minuten)
4. Sendezeitschiene: Dienstag 01:15 bis 01:45 (30 Minuten)
Unabhängige Fernsehveranstalter können ihre Zulassungsanträge bis zum 05.09.2022, 12 Uhr (Ausschlussfrist), bei der Niedersächsischen Landesmedienanstalt einreichen. Antragsteller können sich nur auf eine der ausgeschriebenen Sendezeitschienen bewerben. Im Antrag muss deshalb deutlich gemacht werden, auf welche konkrete Sendezeitschiene sich die Bewerbung bezieht.
Die vollständige Ausschreibung der Drittsendezeiten im Programm von RTL ist unter folgendem Link auf der NLM-Website abrufbar: https://www.nlm.de/aktuell/ausschreibungen
Die Fernsehveranstalterin RTL Television GmbH ist nach § 60 Abs. 5 Satz 2 des Medienstaatsvertrags verpflichtet, Sendezeit für unabhängige Dritte einzuräumen. Drittfenster tragen zur Programmvielfalt des Fernsehangebots bei, insbesondere in den Bereichen Kultur, Bildung und Information. Der gesetzliche Auftrag zur Steigerung der Programmvielfalt durch Drittfenster ist im Medienstaatsvertrag verankert.
Niedersächsische Landesmedienanstalt
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