Bildungstage: Urlaub für Körper und Geist

Französischkurs in der Provence, Managementfortbildung in Bayern oder vielleicht Achtsamkeits- und Yogatraining auf Fehmarn? Die Möglichkeiten Bildungsurlaub wahrzunehmen sind sehr vielfältig. In der Regel haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf fünf Tage bezahlten Bildungsurlaub im Jahr. 

Was zählt als Bildungsurlaub? 

Die wichtigste Bedingung: Der Bildungsurlaub muss (nicht unmittelbar) auf Ihre beruflichen oder ehrenamtlichen Qualifikationen einzahlen. Außerdem muss es sich um eine als Bildungsurlaub anerkannte Fortbildung handeln. Somit wird die Qualität der Kurse verifiziert und Sie können sich auf die Wertigkeit der Fortbildung verlassen. Eine Übersicht aller nach Bundesland zugelassenen Fortbildungen finden Sie im Netz. 

Bildungsurlaub ist Ländersache 

Die allermeisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub im Jahr. Sollten Sie sich für Bildungsurlaub interessieren, so müssen Sie jedoch beachten, dass Bildungsurlaub in Deutschland Ländersache ist. In Bayern und Sachsen wird er zum Beispiel gar nicht angeboten, in allen anderen Bundesländern besteht der Anspruch. 

Die Regelungen zum Beispiel für Beamte oder Auszubildende können sich von Land zu Land unterscheiden. Sollten Sie sich für Bildungsurlaub interessieren, lohnt es sich hier genauer hinzuschauen. Haben Sie etwa in einem Jahr keinen Bildungsurlaub genommen, so können die Tage in manchen Bundesländern ins nächste Jahr übernommen werden. Andere Bundesländer sehen wiederum von vorneherein die Möglichkeit vor, zehn Bildungstage innerhalb von zwei Jahren zu nehmen. Über mehr als zwei Jahre hinweg lassen sich die Ansprüche jedoch nicht übertragen oder ansammeln. In der Regel ist es außerdem so, dass Bildungsurlaub erst nach sechs beziehungsweise zwölf  Monaten Dienstzugehörigkeit möglich ist.

Wer zahlt für den Bildungsurlaub und wie steht es um die Lohnfortzahlung? 

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass Sie für die Kosten Ihrer Fortbildung aufkommen müssen, während Ihr Arbeitgeber in der Zeit jedoch die Lohnfortzahlung sicherstellt. Ihre Ausgaben für den Bildungsurlaub können Sie in der Regel zumindest anteilig als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Darüber hinaus beteiligen sich einige Krankenkassen an den Kosten von gesundheitsfördernden Kursen. 

Wie kann Bildungsurlaub beantragt werden? 

Beantragt werden muss der Urlaub in der Regel mindestens vier bis acht Wochen vorher; die Antragsfrist ist von Land zu Land verschieden. Der Antrag wird direkt beim Arbeitgeber gestellt, nach Bewilligung besteht die Möglichkeit sich bei einem Anbieter entsprechender Weiterbildungsangebote anzumelden. Wichtiger Punkt: Es besteht ein Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub. Sie müssen Ihren Arbeitgeber also nicht vom Sinn oder der Notwendigkeit Ihres Anliegens überzeugen.  

Aktuell nutzen nur knapp zwei Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit von Bildungsurlaub. Dabei könnten auch Arbeitgeber Nutzen daraus ziehen, wenn etwa die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Nachgang zu einem Seminar, das für das gesamte Team interessant sein kann, von ihren Erfahrungen berichten. Und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich fortbilden und neugierig bleiben sind ohnehin ein Gewinn für jeden Arbeitgeber. 

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