Weg frei für verpflichtende Absicherung gegen Elementarschäden

Eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden ist nach Auffassung der Justizminister*innen der Länder verfassungsrechtlich nicht ausgeschlossen, so das Ergebnis der aktuellen Justizministerkonferenz. Der Bund will nun die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden prüfen, nachdem sich die Chefinnen und Chefs der Bundesländer auch dafür stark gemacht haben. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV), der als Verbraucherschutzverein die Rechte der Versicherten vertritt, begrüßt die Entwicklung. „Endlich scheint der Stein ins Rollen zu kommen! Gegen die Schäden von Naturgefahren brauchen wir einen wirksamen Schutz. Wir werden uns im Sinne aller Verbraucherinnen und Verbraucher dafür einsetzen, dass dieses Vorhaben nicht mehr ins Stocken gerät“, sagt BdV-Vorstand Stephen Rehmke.

Die verheerenden Schäden an Wohngebäuden durch Naturereignisse gepaart mit einer oft unzureichenden Versicherungssituation führen regelmäßig zu existenziellen Notlagen der Verbraucher*innen. Auch beim BdV gehen nach Starkwetterereignissen diverse Anfragen von besorgten Bürger*innen ein. Denn was viele entweder nicht wissen oder als Risiko bewusst in Kauf nehmen: die weitverbreitete Wohngebäudeversicherung deckt zwar Gefahren wie Blitz, Frost, Sturm, Feuer und Hagel ab, nicht aber die sogenannten Elementargefahren wie etwa Überschwemmungen, Erdbeben oder Lawinen. Diese Risiken können bisher nur über die Erweiterung einer Elementarschadenversicherung eingeschlossen werden. Gleiches gilt für die Hausratversicherung. Ein zusätzlicher Elementarschutz ist für die allermeisten Haushalte leicht und oft für weniger als 100 Euro im Jahr zu bekommen. Aber auch dann sind nicht alle durch Witterungsniederschläge verursachten Gebäudeschäden versichert. Mehr dazu im Infoblatt „Unwetterschäden“. Bisher jedoch fehlt jedem zweiten Gebäude ein solcher, erweiterter Schutz. In manchen Risikogebieten ist ein Schutz nur schwer bzw. gegen eine relativ hohe Prämie zu bekommen.

„Extremwetterereignisse wie Starkregen nehmen zu und machen vor regionalen Grenzen nicht halt. Und man kann auf verheerende Flutkatastrophen wie im vergangenen Jahr nicht länger mit staatlichen Nothilfen reagieren. Der BdV erwartet von der Politik, dass sie uns alle aus dem Samariter-Dilemma befreit und nunmehr eine flächendeckend verpflichtende Lösung findet. Es ist höchste Zeit“.

Der BdV hat in einem Positionspapier ein kollektives Pflichtsystem vorgeschlagen, das die Bundesländer zusammen mit der Versicherungswirtschaft als Poollösung bereitstellen und durch einen Zuschlag auf die Grundsteuer finanzieren. 

Alles Wissenswerte zur Elementarschadenversicherung hat der Mitgliederverein in einem Online-Special zusammengestellt. Wie sich Verbraucher*innen gegen Naturgefahren absichern können, wie sie sich im Schadenfall verhalten und wo sich beraten lassen können, erfahren sie hier.

Über Bund der Versicherten e. V.

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) wurde 1982 gegründet und ist mit rund 45.000 Mitgliedern die einzige Organisation in Deutschland und Europa, die sich ausschließlich und unabhängig für die Rechte der Versicherten einsetzt. Somit ist er ein wichtiges politisches Gegengewicht zur Versicherungslobby. Mit Musterprozessen gegen Versicherer setzt der BdV die Rechte der Verbraucher*innen durch. Bundesministerien und Bundestag schätzen den Rat des BdV. Er ist präsent in Fernsehen, Radio, Print- und Online-Medien. Seine Mitglieder berät der BdV individuell und umfassend in allen Fragen rund um private Versicherungen. Cleverer Versicherungsschutz steht den BdV-Mitgliedern durch exklusive Gruppenverträge u. a. im Bereich der Privathaftpflicht- und Hausratversicherung zur Verfügung.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bund der Versicherten e. V.
Gasstr. 18 – Haus 4
22761 Hamburg
Telefon: +49 (40) 357373098
Telefax: +49 (40) 357373099
http://www.bundderversicherten.de

Ansprechpartner:
Bianca Boss
Pressekontakt
Telefon: +49 (40) 3573730-97
E-Mail: presse@bundderversicherten.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel