Die Interessenvertretung der lokalen und regionalen elektronischen Medien bedauert diese Entwicklung. „Nach der letzten Beitragsentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes hatten die Länder kurze Zeit die Chance, ernsthaft sowohl die Anstalten fit für die Zukunft zu machen als auch den Ausgleich mit anderen professionell-journalistischen Medien zu finden“, so Hopp. Ziel müsse es sein, die vielfältige Medienlandschaft im Land gegenüber den internationalen Medienplattformen zu stärken: „Es reicht nicht, sich nur um die Rundfunkanstalten zu kümmern.“ Die APR hatte in der Diskussion um die Reform auf die Verwerfungen hingewiesen, die kostenfreie Zulieferungen der Anstalten für Drittplattformen darstellen, die mit eingekaufter Musik und den Frei Haus gelieferten Beiträgen den lokalen und regionalen Radios Konkurrenz machen, ohne dafür Journalisten zu beschäftigen und den Medienanstalten im Hinblick auf die programmliche Vielfalt Rechenschaft ablegen zu müssen.
„Der vorgelegte Beschluss der Ministerpräsidenten hat keine Sicherungen für die privaten Wettbewerber der Rundfunkanstalten eingebaut, Rechtsschutz gegen übergriffiges Verhalten ist nicht vorgesehen“, kritisiert Hopp.
Die APR vertritt rund 290 Anbieter von elektronischen Medien, im Schwerpunkt Radio mit deren ergänzenden Online-Angeboten.
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