Ziel der „Verordnung über den Schutz freilebender Katzen im Stadtgebiet Berlin“ (KatSchutzV) ist die Eindämmung des Katzenleids, das sich bisher durch unkontrollierte Fortpflanzung privater Freigängerkatzen mit freilebenden Katzen – sogenannten Streunern – ausbreitet. Demnach darf fortpflanzungsfähigen Katzen in Berlin kein unkontrollierter freier Auslauf gewährt werden. Wer eine kastrierte Katze in Berlin hält und ihr unkontrollierten Auslauf gewährt, muss das Tier zuvor durch einen Transponder mit Mikrochip kennzeichnen und registrieren lassen. Weitere Infos und den Wortlaut der Katzenschutzverordnung stellt der Tierschutzverein auf www.tierschutz-berlin.de/katzenschutz zur Verfügung.
„Nach vielen Jahren des Kampfes haben wir endlich auch in Berlin eine Verordnung, um den Tierschutz weiter voranzubringen“, kommentiert die TVB-Vorsitzende Eva Rönspieß. „Es hat lange gedauert, die Politik von der Notwendigkeit zu überzeugen – wir sind froh, dass dieses wichtige Ziel endlich erreicht ist.“ Mit der Kampagne will der Verein die Berliner Katzenhalter informieren und auf die geänderte Rechtslage aufmerksam machen.
Der TVB hilft außerdem durch die Bezuschussung für finanziell bedürftige Katzenhalter*innen (via Rentennachweis, BaFög-Bescheid, Wohngeldbescheid, ALG1/ALG2 Bescheid Arbeitsagentur/Jobcenter). Auch dazu gibt es Infos auf www.tierschutz-berlin.de/katzenschutz.
Die Katzenschutzverordnung war im rot-rot-grünen Koalitionsvertrag 2016-2021 verankert worden. Vergleichbare Verordnungen mit Kastrationspflicht bestanden zuvor bereits zum Beispiel in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sowie zahlreichen Gemeinden, wie z.B. Dortmund, Göttingen, Leverkusen oder Frankfurt (Oder).
Der Tierschutzverein für Berlin, finanziert fast ausschließlich durch Spenden, Nachlässe und Mitgliedsbeiträge, betreibt im Berliner Stadtteil Falkenberg das größte und modernste Tierheim Europas. Auf einer Fläche von mehr als 16 Hektar versorgt der 1841 gegründete Verein jeden Tag etwa 1.300 Tiere.
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