Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga beschließen erstmals Nachhaltigkeitskriterien für Lizenzierungsordnung

Die Bundesliga und 2. Bundesliga haben als erste große Profifußball-Ligen eine verpflichtende Nachhaltigkeitsrichtlinie in ihrer Lizenzierungsordnung verankert. Einen entsprechenden Beschluss hat die DFL-Mitgliederversammlung am heutigen Montag gefasst.

Mit dieser Entscheidung setzen die Clubs den im Dezember 2021 eingeschlagenen Weg gemeinsam fort. Damals hatten sie ein eindeutiges Bekenntnis zu Nachhaltigkeit in all ihren Dimensionen (ökologisch, ökonomisch, sozial) in die Präambel der Satzung des DFL e.V. aufgenommen und darüber hinaus grundsätzlich beschlossen, dass Nachhaltigkeitskriterien Bestandteil des Lizenzierungsverfahrens werden sollen.

Vorgesehen ist nun ein mehrstufiges Modell der Implementierung. Dazu wurden zunächst auf der heutigen Mitgliederversammlung die Mindestkriterien verabschiedet, die sich drei Themenbereichen zuordnen lassen: „Clubführung und -organisation“, „Umwelt und Ressourcen“ sowie „Anspruchsgruppen“. Verpflichtend ist für die Clubs künftig beispielsweise der Nachweis einer Nachhaltigkeitsstrategie und einer Umweltstrategie. Dazu gehören auch jährliche Messungen des Wasserverbrauchs, der Abwasserproduktion und des Energieverbrauchs sowie eine Mobilitäts- und Verkehrsanalyse. Darüber hinaus haben alle Clubs unter anderem einen Verhaltenskodex für alle Mitarbeitenden nachzuweisen, sich klar von jeglichen Arten von Diskriminierung abzugrenzen und sich zu Gleichberechtigung, Diversität sowie Inklusion zu bekennen.

Die in zwei Kategorien aufgeteilten Mindestkriterien werden schrittweise in Kraft treten. Die Erfüllung der Mindestkriterien I ist bereits im Lizenzierungsverfahren für die Spielzeit 2023/24 verpflichtend nachzuweisen. Für die Mindestkriterien II, die noch weiter konkretisiert werden sollen, gilt dies zunächst optional. Im Lizenzierungsverfahren für die Spielzeit 2024/25 wird erstmals die verpflichtende Erfüllung der Mindestkriterien I und II beurteilt.

Die Nachhaltigkeitsrichtlinie wurde in den vergangenen Monaten erarbeitet. Eingeflossen sind die Einschätzungen der vom DFL-Präsidium eingesetzten Arbeitsgruppe Nachhaltigkeit, die individuellen Rückmeldungen der Clubs sowie des Club-Arbeitskreises Verantwortung und Einschätzungen externer Fachberatungen sowie Expertinnen und Experten. Bei der Ausarbeitung der Richtlinie wurde und wird berücksichtigt, dass Clubs, die individuell teilweise bereits umfassende Aktivitäten umsetzen, auch künftig mit Fokus auf ihre jeweiligen strategischen Schwerpunkte wirken können.

Das bereits bestehende, vor allem individuelle Engagement der Clubs erhält somit künftig einen einheitlichen Orientierungs- und Handlungsrahmen. Dabei gilt unverändert, dass derartige Maßnahmen, die enormen Einfluss auf die strukturelle, personelle und finanzielle Planung haben, für alle Clubs beider Ligen auch umsetzbar sein müssen. Daher ist die wirtschaftliche und strukturelle Spannweite innerhalb der DFL zu berücksichtigen – vom UEFA-Champions-League-Teilnehmer bis zum Aufsteiger aus der 3. Liga.

Ziel ist eine stetige und sukzessive Weiterentwicklung der Richtlinie, damit alle Clubs die Möglichkeit haben, ihre Strukturen in diesem Bereich stetig auf- und auszubauen. Vor diesem Hintergrund dienen manche Kriterien zunächst auch dem weiteren Erkenntnis- und Datengewinn. Darüber hinaus sollen ergänzend zu den Mindestkriterien in den kommenden Jahren auch Erweiterte Kriterien eingeführt werden, für deren Erfüllung finanzielle und nicht-finanzielle Anreize gesetzt werden könnten. Die DFL wird sich weiterhin eng mit den Clubs abstimmen, um den gesamtheitlichen Rahmen fortlaufend auszubauen und zeitgleich die Umsetzbarkeit für Clubs zu gewährleisten.

Parallel zur Weiterentwicklung der Richtlinie arbeitet die DFL bereits an verschiedenen Kernthemen im Bereich Nachhaltigkeit. Beispielsweise ist im Rahmen des Aufbaus der Lizenzierungsstrukturen die Etablierung einer Datenplattform für die Clubs geplant. Zum einen erleichtert dies den Clubs die kontinuierliche Datenerhebung und Auswertung im Bereich Nachhaltigkeit, zum anderen ermöglicht es die Nutzung der Daten für interne Managementaufgaben oder im Austausch mit externen Anspruchsgruppen. Darüber hinaus erarbeitet die DFL gemeinsam mit externen Expertinnen und Experten zusätzliche Unterstützungsleistungen für Clubs im Rahmen der Erfüllung der Richtlinie. Dazu gehören zum Beispiel Leitfäden und Vorlagen für einheitliche Analysen, die bei der Umsetzung konkreter Kriterien unterstützen. Ein Schwerpunkt der DFL wird auch auf neuen Weiterbildungs- und Qualifizierungsangeboten im Bereich Nachhaltigkeit für die Mitarbeitenden der Clubs liegen.

Die DFL wird darüber hinaus am 26. Juli 2022 erstmals das „DFL Nachhaltigkeitsforum“ ausrichten. Durch die Veranstaltung in Berlin soll eine Austauschplattform für die DFL und die Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga untereinander ebenso wie mit Fachleuten aus Politik, Wirtschaft, Gesellschaft, Wissenschaft und Medien geschaffen werden.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

DFL Deutsche Fußball Liga GmbH
Guiollettstraße 44-46
60325 Frankfurt/Main
Telefon: +49 (69) 65005-0
Telefax: +49 (69) 65005-555
http://www.bundesliga.de

Ansprechpartner:
Philip Sagioglou
Leiter Externe Kommunikation
Telefon: +49 (69) 65005-333
E-Mail: presse@dfl.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel