Shot-Getränke schützen nicht vor Krankheiten und Gehören nicht in die Brotdose

  • Berliner Start-up bewarb mit Vitaminen angereichertes Erfrischungsgetränk mit irreführenden Aussagen zum Schutz vor Erkrankungen
  • Die Verbraucherzentrale Berlin mahnte dies ab, der Hersteller wird solche Aussagen zukünftig unterlassen
  • Erfrischungsgetränke mit Vitaminanreicherung sind keine geeignete Zwischenmahlzeit in der Schule

Lebensmittel sind keine Arzneimittel

Mit Aussagen wie „(…) bei Erkrankungen, in der Freizeit oder beim Sport ist unser Shot in seiner multifunktionalen Beschaffenheit ideal.“ oder „Helfe Deinem Immunsystem in Zeiten von COVID19 – unser (…) Ingwershot (…)“ bewarb der Berliner Hersteller seine Produkte auf der Webseite. Dies ist jedoch nicht erlaubt. Aussagen, die Lebensmitteln wie den verkauften Erfrischungsgetränken eine Wirkung zur Verhütung und Heilung von Krankheiten zuschreiben, sind verboten. Deshalb mahnte die Verbraucherzentrale Berlin den Hersteller ab. Dieser muss solche Aussagen künftig unterlassen.

Alles, was Schüler brauchen

Darüber hinaus sollen die Shots laut Hersteller auch „alles beinhalten, was Schüler für den täglichen Bedarf brauchen“. Auch das bewertete die Verbraucherzentrale als irreführende Aussage, da ein mit Vitaminen angereichertes Erfrischungsgetränk mitnichten alle Nährstoffe für den Tagesbedarf von Schülerinnen und Schülern liefert und eine gesunde Ernährung nicht ersetzt.

Im Gegenteil: Das Produkt ist zwar mit Vitaminen angereichert, aber die zugesetzte Menge an Vitamin C, Niacin, Vitamin B6 sowie Pantothensäure in nur einem Shot überschreitet sogar den Tagesbedarf von 7-10jährigen Kindern laut Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung. „Es ist nicht sinnvoll, mehr Vitamine aufzunehmen als empfohlen, zumal laut großer Untersuchungen die Versorgung von Kindern mit diesen Vitaminen in Deutschland als gut einzuschätzen ist“, sagt Dr. Britta Schautz, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Berlin.

Shot-Getränke sind Teuer, unnötig und erzeugen zusätzlich Müll

„Kinder zwischen 7 und 10 Jahren können ihren Bedarf an Vitamin C schon mit nur einer Kiwi oder einer halben Paprikaschote decken. Generell sollten Kinder gesunde Ernährung über natürliche Lebensmittel erlernen und nicht bereits in frühen Jahren an hochverarbeitete Produkte gewöhnt werden“, so Schautz.

Die kleinen Shots enthalten neben Vitaminen noch zusätzlich 5,4 g Zucker aus den Fruchtsäften, also fast zwei Stücke Würfelzucker. Generell sollten zuckerfreie Getränke wie Wasser oder Tee den Durst löschen und Fruchtsäfte nur als stark verdünnte Schorle (1 Teil Saft, 3 Teile Wasser) getrunken werden.

Shots oder auch Smoothies in kleinen Flaschen können auf den ersten Blick praktisch für unterwegs wirken. Doch die Nachteile sind nicht von der Hand zu weisen: Neben etwa 2 Würfelzuckern im Fläschchen sind sie zudem teuer und verursachen unnötig viel Plastikmüll durch Einwegverpackungen. Da fast ausschließlich geschälte Früchte verwendet werden, enthalten Smoothies und Säfte weniger Ballaststoffe, Vitamine oder sekundäre Pflanzenstoffe als ganze Früchte, denn viele dieser wichtigen Inhaltsstoffe sitzen in und unter der Schale.

Eltern sollten lieber gemeinsam mit ihrem Kind überlegen, wie der Inhalt der Brotbox gesund und lecker gestaltet werden kann.

Weitere Informationen

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verbraucherzentrale Berlin e. V.
Hardenbergplatz 2
10623 Berlin
Telefon: +49 (30) 21485-0
Telefax: +49 (30) 21172-01
http://www.verbraucherzentrale-berlin.de

Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel