Sinn und Zweck des europäischen Gesundheitsraums: Er soll europaweit die Kosten im Gesundheitswesen senken. „In vielen europäischen Länder ist die Digitalisierung der Gesundheitsdaten längst Standard. Deutschland hinkt in der Digitalisierung des Gesundheitswesens seit Jahren hinterher. So ist das E-Rezept bisher nicht über das Versuchsstadium hinausgekommen“, sagt Ecovis-Datenschutzexpertin Larisa von Paulgerg in München.
Zugang zu Gesundheitsdaten bekommen und regeln
Laut Gesetzentwurf soll jeder EU-Bürger nur das Recht zum digitalen Zugriff auf seine eigenen Gesundheitsdaten bekommen. Zusätzlich sollen Bürger den Zugang für Dritte einschränken können oder sie unentgeltlich an Dritte weitergeben – insbesondere zu Forschungszwecken. Diese Sekundärnutzung ist laut Kommission ein wichtiger Vorstoß: So können Forscher leichter Gesundheitsdaten nutzen und die Mitgliedsstaaten können den Austausch von Gesundheitsdaten zusätzlich für die öffentliche Gesundheit, Behandlung, Forschung und Innovation in Europa unterstützen.
Welche Schutzmaßnahmen vorgesehen sind
Der Gesetzentwurf gewährleistet den Schutz der Daten. „Zudem sollen Bürger auch das Recht haben, dass sie ihre Daten nicht zur Verfügung stellen“, sagt von Paulgerg. Der Verkauf von Daten an Dritte und die kommerzielle Nutzung zu Werbezwecken oder individualisierten Zugängen zu Versicherungsprodukten ist untersagt.
Verbunden ist dies mit dem Vorschlag der EU-Kommission zur Einführung einer Europäischen Digitalen Identität (EUid), also eines EU-weit kompatiblen Online-Identifikationssystems, das beim sicheren grenzüberschreitenden Datenaustausch eine zentrale Rolle spielen könnte.
Der europäische Gesundheitsdatenraum soll bis 2025 Wirklichkeit sein. Europaparlament und EU-Staaten müssen dem Gesetz allerdings erst zustimmen.
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