Schutz vor Konversionsbehandlungen
Sogenannte Konversionsbehandlungen zielen darauf ab, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität einer Person zu ändern oder zu unterdrücken und gefährden damit die psychische Gesundheit. In Deutschland sind sie seit dem Jahr 2020 für Jugendliche gesetzlich verboten. Die Aufklärung über sexuelle und geschlechtliche Vielfalt und über die Gefahren von Konversionsbehandlungen gehört zum Auftrag der BZgA-Initiative LIEBESLEBEN. Die Initiative informiert, berät und fördert Selbstbestimmung und Akzeptanz.
Persönliche Beratung
Woran erkenne ich eine Konversionsbehandlung? Wie kann ich mich schützen? Und wie ist die rechtliche Situation? Bei Fragen und Anliegen rund um die Themen sexuelle und geschlechtliche Vielfalt steht das Beratungsteam der BZgA Gefährdeten und Betroffenen von Konversionsbehandlungen vertraulich zur Seite. Auch Angehörige, Menschen des persönlichen Umfeldes, Lehrende und Erziehende sowie weitere Fachkräfte können sich beraten lassen.
Vom 17. Mai 2022 an ist das BZgA-Beratungsteam telefonisch unter der Telefonnummer 0221 8992 876 Montag bis Donnerstag von 12 bis 16 Uhr erreichbar. Online berät LIEBESLEBEN seit Jahresbeginn zu Fragen sexueller und geschlechtlicher Vielfalt und zum Schutz vor Konversionsbehandlungen unter www.liebesleben.de/fuer-alle/online-beratung/. Das Beratungsangebot ist kostenlos und anonym und soll künftig auch mehrsprachig erfolgen.
Weiterführende BZgA-Informationen zum Thema sexuelle Gesundheit sowie zu sexueller und geschlechtlicher Vielfalt finden Sie unter:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Maarweg 149-161
50825 Köln
Telefon: +49 (221) 8992-0
Telefax: +49 (221) 8992-300
http://www.bzga.de
E-Mail: pressestelle@bzga.de