Dr. Christian Höftberger, Vorstandsvorsitzender der RHÖN-KLINIKUM AG: „Vor dem Hintergrund der fortdauernden Unsicherheit über den weiteren Verlauf der COVID-19-Pandemie sind die aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung einer adäquaten medizinischen Versorgung als unzureichend einzustufen oder sind teilweise ausgelaufen. Anstelle einer unabdingbaren mittelfristigen Planungssicherheit steuert die Politik die Gesundheitswirtschaft erneut lediglich auf Sicht und wirft dabei die Erkenntnisse der letzten zwei Jahre als unerwünschten Ballast über Bord.“
RHÖN-KLINIKUM AG steht zur Absichtserklärung (LOI) für das UKGM – Zeitnahe Einigung mit dem Land Hessen offen
Anfang dieses Jahres wurde mit der Hessischen Landesregierung eine Absichtserklärung über die Weiterentwicklung der Regelungen der Umsetzungsvereinbarung 2017 (Trennungsrechnung) unterzeichnet. Dabei wurden der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH (UKGM) durch das Land Hessen zusätzliche Investitionsfördermittel in Aussicht gestellt, im Gegenzug signalisierten die übrigen Parteien ihre Bereitschaft, Einschränkungen der unternehmerischen Freiheiten, wie z. B. durch den Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen, den Verzicht auf Gewinnausschüttungen sowie die Wiedereinführung der sogenannten „Change of Control“-Klausel in Kauf zu nehmen. Während über einzelne Vertragsinhalte im Rahmen der intensiven und stets konstruktiven Gespräche schnell Konsens erzielt werden konnte, bestehen in Bezug auf andere wesentliche Regelungskomponenten weiterhin divergierende Auffassungen.
Der Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG hat daher am 9. Mai 2022 die aktuell laufenden Verhandlungen mit dem Land Hessen über eine Anschlussvereinbarung zur Gewährung von Investitionsfördermitteln für die Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH und entsprechenden Verpflichtungen des Unternehmens bewertet, welche die bestehende Vereinbarung ersetzen soll. Dabei ist der Vorstand zu der Auffassung gelangt, dass es angesichts des bisherigen Verhandlungsverlaufs fraglich ist, ob die in der Absichtserklärung (LOI) vom 14. Januar 2022 in Aussicht gestellte Nachfolgeregelung wie geplant noch im zweiten Quartal 2022 erfolgreich abgeschlossen werden kann.
Daher hat der Vorstand entschieden, vorsorglich den Aufsichtsrat der RHÖN-KLINIKUM AG um die Zustimmung zu einer Kündigung der bestehenden Vereinbarung zwischen dem UKGM, dem Land Hessen und den Universitäten in Gießen und Marburg von 2017 mit Wirkung zum 31. Dezember 2022 zu bitten. Eine Kündigung der Vereinbarung müsste fristwahrend bis zum 30. Juni 2022 erklärt werden. Der Vorstand sieht sich zu diesem Schritt gezwungen, um sich vorsorglich den notwendigen Handlungsspielraum für den Fall zu sichern, dass die neue Vereinbarung nicht rechtzeitig zustande kommt. Der Aufsichtsrat wird über den Beschlussvorschlag in einer kurzfristig anzuberaumenden Sondersitzung entscheiden.
Der Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG steht nach wie vor uneingeschränkt zu der Absichtserklärung vom Januar 2022 und ist im Rahmen der laufenden Verhandlungen auch weiterhin offen für pragmatische Lösungen.
Dr. Christian Höftberger sagt: „Bei der vertraglichen Ausgestaltung der Folgevereinbarung für das UKGM müssen wir die aktuellen wie zukünftigen Entwicklungen unter den sich deutlich verändernden Rahmenbedingungen – weltpolitisch und im Gesundheitswesen – berücksichtigen. Wir verhandeln so nicht nur über die Höhe der Investitionsmittel, sondern vor allem um den richtigen Rahmen, damit diese Mittel über einen Zeitraum von zehn Jahren effektiv eingesetzt werden können und da ankommen, wo wir sie in Versorgung und Forschung wirklich brauchen. Dafür brauchen alle Verhandlungsparteien schlicht noch mehr Zeit.”
Wirtschaftliches Ergebnis – Erstes Quartal 2021
Der Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG verzeichnete im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2022 Umsatzerlöse in Höhe von 347,3 Mio. € nach 335,9 Mio. € im Vorjahreszeitraum. Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) beträgt 19,8 Mio. €. Das Konzernergebnis beläuft sich auf 1,3 Mio. €. Die Patientenzahlen sind im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 6,2% auf 214.321 angestiegen.
Hauptversammlung am 8. Juni 2022
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der diesjährigen Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen. Die 34. Ordentliche Hauptversammlung findet am 8. Juni 2022 statt und wird erneut aufgrund der COVID-19-Pandemie virtuell abgehalten.
Die komplette Ergebnisveröffentlichung lesen Sie in der Quartalsmitteilung:
Die RHÖN‐KLINIKUM AG ist einer der größten Gesundheitsdienstleister in Deutschland. Die Kliniken bieten exzellente Medizin mit direkter Anbindung zu Universitäten und Forschungseinrichtungen. An den fünf Standorten Campus Bad Neustadt, Klinikum Frankfurt (Oder), Universitätsklinikum Gießen und Universitätsklinikum Marburg (UKGM) sowie der Zentralklinik Bad Berka werden jährlich rund 846.000 Patienten behandelt. Rund 18.200 Mitarbeitende sind im Unternehmen beschäftigt. Das innovative RHÖN-Campus-Konzept für eine sektorenübergreifende und zukunftsweisende Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum, die konsequente Fortsetzung des schrittweisen digitalen Wandels im Unternehmen sowie die strategische Partnerschaft mit Asklepios sind wichtige Säulen der Unternehmensstrategie. Die RHÖN-KLINIKUM AG ist ein eigenständiges Unternehmen unter dem Dach der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA. www.rhoen-klinikum-ag.com
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