Die EU-Lieferkettenregulierung darf nicht zulasten von KMU gehen

Die Unternehmerinnen des VdU unterstützen grundsätzlich eine einheitliche europäische Lieferkettenregulierung, damit Unternehmen aus Deutschland keine Wettbewerbsnachteile durch das im kommenden Jahr in Kraft tretende deutsche Lieferkettengesetz erfahren. Es bedarf einer maßvollen und praxistauglichen Regelung, die von allen EU-Mitgliedsstaaten mitgetragen wird. Es darf nicht bei nationalen Alleingängen bleiben.  

Viele Unternehmerinnen sind als zuliefernder Teil der Lieferkette vom Gesetz betroffen: Bereits bei der Umsetzung des ab 2023 geltenden deutsche Lieferkettensorgfaltspflichten-gesetz zeigt sich, dass Unternehmen, die unter die gesetzliche Regelung fallen, ihre Pflichten häufig in Form von "Code of Conducts" oder Regressklauseln an ihre Lieferanten – vielfach KMU – weitergeben. Auch wenn dies gesetzlich nicht vorgesehen ist, passiert es in der Praxis leider doch. Hier entstehen auch für indirekt betroffene Zulieferer größerer bürokratische Belastungen und Unsicherheiten. Sie müssen zum Beispiel durch die Beantwortung umfassender Fragebögen die erforderlichen Informationen liefern, wodurch die Pflichten aus dem Gesetz, die eigenen Lieferketten detailliert zu kennen und zu überprüfen, auf sie abgewälzt werden. Viele Produkte setzen sich aus verschiedenen und kleinteiligen Komponenten zusammen (z. B. Halbleiter), bei denen es für KMU nahezu unmöglich ist, alle Vorlieferanten dieser Komponenten genau zu überprüfen. Andererseits sind die KMU auf die Aufträge großer Unternehmen angewiesen.  

Vielen kleinen Firmen ist das Ausmaß ihrer indirekten Betroffenheit noch nicht bewusst: Vor dem Hintergrund akuter Schwierigkeiten durch die Pandemie, Lieferengpässe und Rohstoffknappheit ist der Zeitpunkt für neue Berichterstattungspflichten falsch, denn die Kapazitäten zur Vorbereitung und Umsetzung sind in KMU aktuell nicht vorhanden. Wir befürchten neben Unklarheiten zu den Betroffenheiten, Rechtsunsicherheit bei der Umsetzung und nicht ausreichende Hilfestellungen für KMU auch einen fehlenden Schutz der KMU vor der Abwälzung der gesetzlichen Verpflichtungen auf die vom Gesetz an sich nicht betroffenen KMU.

In der Diskussion sollte zudem nicht vergessen werden, dass deutsche Unternehmen, die im Ausland aktiv sind, zu höheren Standards, besserer Bildung, Wirtschaftswachstum und Wohlstand beitragen und ihren Pflichten zur Stärkung von Menschenrechten und Umweltschutz entlang der Lieferkette bereits nachkommen. Auf sie kommen aber nun zusätzliche bürokratische Belastungen zu.  

Für kleine und mittelständische Unternehmen lässt sich daher insgesamt konstatieren: Der Entwurf der Kommission für eine europäische Lieferkettenregulierung ist gut gemeint, muss aber dringend in der Art justiert werden, dass die Belange der kleinen und mittelständischen Unternehmen in Europa berücksichtigt werden und das Gesetz praxistauglich und rechtssicher umsetzbar ist.

Über Verband deutscher Unternehmerinnen e.V. (VdU)

Im Verband deutscher Unternehmerinnen e.V. (VdU) sind rund 1.800 Unternehmerinnen organisiert. Die Unternehmerinnen erwirtschaften zusammen einen Jahresumsatz von 85 Milliarden EUR und beschäftigen über 500.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deutschland. Seit über 65 Jahren setzt der VdU sich erfolgreich dafür ein, dass die Stimme der Unternehmerinnen in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft angemessen Gehör findet.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verband deutscher Unternehmerinnen e.V. (VdU)
Glinkastr. 32
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 2005919-0
Telefax: +49 (30) 20059192-00
http://www.vdu.de

Ansprechpartner:
Inken Patermann
Telefon: +49 (30) 2005919-19
E-Mail: inken.patermann@vdu.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel