DPR: G-BA sichert durch vollwertigen Einbezug der Profession Pflege die Versorgungssicherheit

Die Ampelregierung des Bundes will den G-BA für die Profession Pflege und andere Gesundheitsberufe zurecht mit vollwertigem Stimmrecht öffnen. Der Vorsitzende des G-BA, Prof. Josef Hecken, hat beim Gesundheitskongress des Westens vor einem solchen Schritt gewarnt. Die Arbeit des Gremiums könnte dadurch „verwässert“ und zu einer „Schülermitverwaltung“ werden, berichtete u.a. die ÄrzteZeitung. Hierzu kommentiert Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):

„Der G-BA Vorsitzende, Prof. Josef Hecken, spricht von der Beteiligung von ´nicht-ärztlichen Akteuren im Bundesausschuss´. Die Abgrenzung erinnert auf der einen Seite an ´Götter in Weiß´ und auf der anderen Seite ´den Anderen´. Das ist eine Form der Diskriminierung und Herabsetzung, was auch für den Vergleich mit einer Schülermitverwaltung gilt, dass so nicht hingenommen werden kann.

Pflegende stellen im Gesundheitssystem die größte Berufsgruppe. Sie sind im Krankenhaus, in der ambulanten Pflege und den stationären Langzeiteinrichtungen unersetzlich.

Vielfach vergessen wird, dass die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung auf viele unterschiedliche Gesundheitsberufe bauen muss. Das sichert eine würdevolle Versorgung und hält deren Qualität. Den größten Anteil an dieser Sicherstellung haben die professionell Pflegenden. Nicht nur an der Größe unseres Berufsstandes, sondern auch gemessen an der inzwischen diversifizierten Versorgungslandschaft, übernimmt die Profession Pflege den größten Anteil daran, dass Menschen mit Pflege- und Hilfebedarf genesen können und eine gute Lebensqualität in ihrer jeweiligen Lebenssituation erhalten. Sich hier auf die ärztliche Versorgung zu konzentrieren, greift zu kurz und missachtet um ein Vielfaches den gesetzlichen Anspruch auf eine gute gesundheitsbezogene Versorgung, den unsere Gesellschaft hat.

Die Aufnahme der Profession Pflege in den G-BA entspricht daher nicht mehr und nicht weniger genau diesem gesetzlichen Anspruch. Es kann kein Argument gegen die Aufnahme der Profession Pflege sein, um die Sicherung und Bestandswahrung von finanziellen Töpfen zu gewähren. Der G-BA wird durch die Einbindung der Kompetenz der professionell Pflegenden in seinen Entscheidungen nur gewinnen.

Das Gremium wird bei Beteiligung der Profession Pflege nicht zu groß. Vielmehr muss hinterfragt werden, wie Stimmrechtsbeteiligungen in der Gremienarbeit künftig anders strukturiert, organisiert und ausgeübt werden.

Die Kompetenzen, die der Berufsstand der professionell Pflegenden dem Gesundheits- und Pflegesystem zur Verfügung stellt, sind wesentlich für die Versorgungssicherheit. Die fehlende systemische Einbindung des Berufsstandes führt seit langem schon zu Versorgungsdefiziten in allen Pflegesettings. Das ist bei Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf sowie Angehörigen inzwischen deutlich spürbar.

Die Repräsentanz und Entscheidungsmöglichkeiten der Profession Pflege sind im jetzigen G-BA nicht den heutigen gesellschaftlichen Bedarfen entsprechend repräsentiert. Die Profession Pflege benötigt ein vollwertiges Stimm- und Antragsrecht. Der Verweis auf bestehende Mitwirkungsmöglichkeiten greift zu kurz. Nur stimmlose Beratung reicht nicht aus – Pflege muss sich einbringen und mitentscheiden können. Der ´Windmühlenkampf´ der Vertreter*innen der Pflege- und Gesundheitsberufe gegen das bestehende Establishment der Selbstverwaltung muss endlich aufhören. Das geht auf Kosten unser aller Gesundheit.

Der Deutsche Pflegerat hat daher die letzten Wochen auf die Umsetzung des Koalitionsvertrages der Ampel auf Bundesebene hingewiesen. Dieser sieht mehr Rechte für die Profession Pflege im G-BA zugunsten einer verbesserten und qualitätsgesicherten Versorgung aller Bürgerinnen und Bürger vor.

Sich gegen die Profession Pflege und andere Gesundheitsberufe in Stellung zu bringen, kann nicht Ziel des G-BA sein. Es geht um die Sache, um die Versorgungssicherheit unserer Gesellschaft. Es geht um alle Bürgerinnen und Bürger, die Hilfe benötigen, und nicht um die Wahrung längst überholter Besitzstände des G-BA.“

Über Deutscher Pflegerat e.V. – DPR

Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.

Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:

Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).

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