Mittel für Teilhabechancengesetz sichern – Kürzungen von 200 Millionen Euro für die Eingliederung in Arbeit stoppen

Zu den Menschen, in deren Leben die Pandemie besonders tiefe Spuren hinterlassen, gehören neben Kindern, einsamen alten Menschen auch diejenigen, die bereits vor der Corona-Krise den Anschluss an den ersten Arbeitsmarkt verloren hatten. Menschen, die seit mehreren Jahren ohne Arbeit waren, profitieren vom Aufschwung der Wirtschaft und der verstärkten Personalsuche der Unternehmen kaum. Ihre Situation wird sich weiter verschärfen, wenn die Mittel für Eingliederung in Arbeit, wie vom Finanzminister geplant, im Bundeshaushalt um 200 Millionen Euro gekürzt werden. Die Bundesarbeitsgemeinschaft "Integration durch Arbeit" (BAG IDA) des Deutschen Caritasverbandes (DCV) tritt dafür ein, dass Langzeitarbeitslose nicht dauerhaft abgehängt werden dürfen. Am 1. Mai startet ihre Kampagne #DauerhafterLockdown.

„Eingeschlossen und ausgegrenzt – so erleben viele langzeitarbeitslose Menschen ihren Alltag. Wie einen dauerhaften Lockdown! Was schon vor der Corona-Krise wie ein sozialer Kältetest wirkte, hat sich mit der Pandemie für viele zu frostiger Perspektivlosigkeit verschärft“, beschreibt Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa die Erfahrungen der Integrationsbetriebe und Beratungsstellen der Caritas. Im März zählte die Bundesagentur für Arbeit fast eine Million Langzeitarbeitslose, 281.000 mehr als im Vergleichsmonat 2020.

Durch die Pandemie verfestigt sich Arbeitslosigkeit

„Die Corona-Krise hat allen erfolgreichen arbeitsmarktpolitischen Anstrengungen zum Trotz für zwei Gruppen besondere Belastungen gebracht, für die wir politische Aufmerksamkeit einfordern: für junge Erwerbslose und für ältere Menschen mit Migrationshintergrund, die vollends ihre beruflichen Chancen zu verlieren drohen. Der soziale Arbeitsmarkt, der mit dem Teilhabechancengesetz 2019 eingeführt wurde, entfaltet seine Wirkung nur, wenn neue Beschäftigungsverhältnisse durch Zuschüsse gefördert werden“, so Welskop-Deffaa.

Teilhabechancengesetz (THCG) entfristen und weiterentwickeln

Dass öffentlich geförderte Beschäftigung funktioniert, zeigt sich in vielen Regionen vor Ort. Die Caritas im Kreis Recklinghausen beispielsweise bestätigt, dass allein hier 600 Langzeitarbeitslose eine geförderte Beschäftigung gefunden haben. Die Menschen arbeiten in Jugendwerkstätten, in der Grünanlagenpflege, in Radstationen oder in Sozialkaufhäusern. Aber: „Schon jetzt werden vielerorts keine neuen Stellen bewilligt, weil die Mittel ausgeschöpft sind", kritisiert Helmut Flötotto, stellvertretender Vorsitzender der BAG IDA. Die Caritas tritt deshalb dafür ein, dass Teilhabeinstrumente entfristet und damit ein fester Bestandteil arbeitsmarktpolitischer Förderung werden.

Coaching, aufsuchende Sozialarbeit und die Arbeit der Jobcenter stärken

Die Caritas und ihre BAG IDA begrüßen, dass im Koalitionsvertrag begleitendes Coaching und aufsuchende Sozialarbeit als Regelinstrumente in SGB II und SGB XII festgeschrieben sind. Hier sei ein Wunsch- und Wahlrecht sinnvoll, um das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen Coach und Langzeitarbeitslosen zu ermöglichen. Und die Jobcenter brauchen genügend Ressourcen für ihre Arbeit und einen größeren Gestaltungsspielraum, um intensiver auf regionale Bedarfe einzugehen.

Sanktionen reformieren

„Um Menschen in großem Stil aus der Langzeitarbeitslosigkeit zu führen, müssen lebensgeschichtlich wiederholte Versagenserfahrungen und Enttäuschungen überwunden werden. Dafür bedarf es offener Türen in Vertrauensräume. Eine Reform des Sanktionsrechts mit Abschaffung der verschärften Sanktionen für Jugendliche ist dringend notwendig“, fordert Caritas-Präsidentin Welskop-Deffaa.

Weitere Informationen zur Kampagne #DauerhafterLockdown
https://www.dauerhafter-lockdown.de

Über die BAG IDA

Hilfen für (langzeit-)arbeitslose Menschen zu entwickeln und zu fördern, ist Zweck der Katholischen Bundesarbeitsgemeinschaft Integration durch Arbeit (BAG IDA). Die BAG IDA hilft, die berufliche und soziale Ausgrenzung von arbeitslosen Menschen zu überwinden. Auf dem ersten Arbeitsmarkt gibt es für sie kaum Chancen. Die BAG IDA setzt sich auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene für eine Förderung eines solchen integrativen Arbeitsmarktes ein und unterstützt damit eine Forderung der Europäischen Beschäftigungsstrategie. Von zentraler Bedeutung bei der Umsetzung eines integrativen Arbeitsmarktes ist die Beteiligung von Betroffenen. Die Erfahrungen dieser Experten zum Thema Arbeitslosigkeit fließen in die Arbeit der BAG IDA ein.

Weitere Informationen: https://www.ida.caritas.de/

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Caritasverband e.V.
Karlstraße 40
79104 Freiburg
Telefon: +49 (761) 200-0
http://www.caritas.de/

Ansprechpartner:
Anja Stoiser
Stellv. Pressesprecherin
Telefon: +49 (30) 284447-44
Fax: +49 (30) 284447-55
E-Mail: pressestelle@caritas.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel